Potsdamer Neueste Nachrichten 06.09.07

 

Ein Antrag von Dr. Scharp oder wie ein politischer Geisterfahrer die Richtung vorgibt

Bebauungspläne sind für eine Gemeinde wie Kleinmachnow von herausragender Bedeutung. Hier kann die Gemeinde ihren Gestaltungswillen durchsetzen und verbindliche Festlegungen für die Ortsentwicklung treffen. Der Gesetzgeber hat dafür ein umfangreiches Regelwerk entwickelt, das mit öffentlicher Bürgerbeteiligung und Anhörung aller relevanten Ämter und Betroffenen einen bestmöglichen Interessenausgleich im Rahmen bestehender Vorschriften erbringen soll. Am Ende steht dann der Satzungsbeschluss, der mit Unterschrift des Bürgermeisters den Bebauungsplan in Kraft setzt.

Für den Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Scharp, gilt dieses Verfahren aber offensichtlich nicht. Als in der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren "Eigenherd-Süd" zur Abstimmung stand, glaubte er lässig das Vorliegende ändern zu müssen und dies, nachdem er im Hauptausschuss wenige Tage vorher dem Ganzen noch ohne Diskussion zugestimmt hatte. Auch die Gemeindevertretung sah mehrheitlich kein Problem, das mit Bürgern und Verwaltung über mehrere Jahre Erarbeitete zur Disposition zu stellen. Aber ein Änderungsantrag in diesem Stadium ist unzulässig, so musste sich der Bürgermeister nach der Sitzung belehren lassen und nun könnte man annehemen, dass der unzulässige Antrag des Dr. Scharp gekippt würde, aber in Kleinmachnow laufen die Uhren andersherum.

Der Gemeindevertretung wird auf ihrer nächsten Sitzung empfohlen, dem Änderungsantrag des Dr. Scharp zu folgen und dafür das Bebauungsplanverfahren neu aufzurollen. Spätestens seit Dr. Schraps pauschaler Einstufung von Bürgerinitiativen als Splitterinitiativen ist bekannt, dass ihm breites Bürgerengagement herzlich egal ist. So schert er sich auch nicht darum, die bisherige Regelung der Gemeinde zu berücksichtigen die für das charakteristische Ortsbild Kleinmachnows einen Verzicht auf Dachflächenfenster zur Straßenseite vorsieht Eine Regelung übrigens, die im laufenden Planverfahren seit über zwei Jahren enthalten ist. Dr. Scharp erklärt schlichtweg die einmalige, auch von ihm initiierte Ausnahme, zur neuen Regel. Dies erinnert wahrlich an den Geisterfahrer, der die Warnung vor einem Geisterfahrer mit dem Ausruf: " Einer? Hunderte !!!" kommentiert.

Sollte die Gemeindevertretung dieser Fahrt allerdings folgen, ist der Crash vorprogrammiert.

Roland Templin, Kleinmachnow