Potsdamer Neueste Nachrichten 14.02.07
Kleinmachnow - Das
Baurecht für den Ausbau der Kleinmachnower Schleuse ist auf das Jahr 2012
verlängert worden. Das teilte die Planfeststellungsbehörde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion
Ost gestern mit. Ursprünglich sollte der Planfeststellungsbeschluss, nach dem
die Schleusenkammer auf 190 Meter ausgebaut werden kann, nur bis Ende diesen
Jahres gültig sein. Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, das Ende
2006 vom Bundestag verabschiedet wurde, verlängert die Gültigkeit bestehender
Planfeststellungsbeschlüsse jedoch von fünf auf zehn Jahre.
Gegner und Kritiker des Projekts hatten in den vergangenen Monaten sowohl vom
Land als auch vom Bund mit Verweis auf das auslaufende Baurecht gefordert,
Position zu dem umstrittenen Vorhaben zu beziehen. Der Bund hält an dem Ausbau
der Schleuse in den geplanten Dimensionen, deren Notwendigkeit von Kritikern
bezweifelt wird, fest. Das Land hatte vor zwei Jahren einen Kompromiss bei der
Schleusenlänge vorgeschlagen, vertritt inzwischen jedoch die Position des
Bundes. Bislang hatten die Gegner des Ausbaus gehofft, dass wegen fehlender
Mittel und des auslaufenden Baurechts das Vorhaben nicht verwirklicht wird.
Aufgrund von Schäden an der Spundwand im unteren Vorhafen der Schleuse
Kleinmachnow wird in diesem Jahr aus Sicherheitsgründen die Uferbefestigung
erneuert. Die Maßnahme hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion gestern
genehmigt. Die Arbeiten erfolgen unabhängig vom Neubau der Schleusenanlage. In
der Uferbefestigung haben sich größere Verformungen ergeben, die schon zu
Havarien bei der Schifffahrt geführt haben. Die Gefahrenstellen werden mit dem
Neubau der bereits genehmigten Uferbefestigung auf einer Länge von etwa 120Meter
beseitigt. Die im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2002 angeordneten
Böschungsbefestigungen werden zur Sicherung der Böschung gleichfalls
vorgezogen, da nicht feststellbar war, worauf die Verformungen der
Ufersicherung beruhen. pek