Potsdamer Neueste Nachrichten 19.12.06

Zu schwer für ein Denkmal

Weinberg-Viertel: Kein Tonnage-Limit

Kleinmachnow - Erneut ist das Kleinmachnower Weinberg-Viertel in den Brennpunkt gerückt. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark setze beim Bau der Turnhalle für das Weinberg-Gymnasium die eigene Anordnung nicht um, den Lkw-Verkehr auf fünf Tonnen zu begrenzen. Und die Kleinmachnower Verwaltung habe „mehr Freude daran, das neue Haltverbot Im Tal zu kontrollieren und die Handwerker an den dortigen privaten Baustellen abzukassieren, als sich einer Auseinandersetzung mit dem Kreis zu stellen“, vermutet Matthias Heinrich, Sprecher der Anwohnerinitiative „Weinberg sind wir“.

Er hatte bereits vor einigen Monaten Strafanzeige gestellt, weil die Straße Am Weinberg als Denkmal durch den Schwerlastverkehr zerstört werde. Ermittlungen wurden nie aufgenommen, der Landkreis signalisierte jedoch Problembewusstsein und kündigte entsprechende Auflagen für den Baustellenverkehr an. Doch eine grundsätzliche Tonnage-Beschränkung für Lkw gibt es nicht, erläuterte nunmehr Bürgermeister Wolfgang Blasig (SPD) in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung. Zwar habe im Zuge von Baugenehmigungen der Landkreis für die Baustellen-Logistik auf Wunsch der Gemeinde einer Belastung von nur fünf Tonnen zugestimmt. Eine behördliche Anordnung oder Ausschilderung indes hat es nie gegeben. „Da auch Busse und Müllautos durch die Straßen des Viertels fahren, ist eine Tonnage-Begrenzung nicht möglich“, so Andrea Metzler, Sprecherin im Landratsamt gegenüber den PNN.

Anwohner Heinrich versteht das nicht: „Jedem privaten Bauherrn würde man eine Baustelle bei solchen Verstößen sofort sperren.“ Zwingend wäre gewesen, frühzeitig mit den zuständigen Architekten ein logistisches Konzept für die Turnhalle zu entwickeln. Spätestens mit Baubeginn hätte die übrige Straßenanlage im Viertel für Fahrzeuge über fünf Tonnen gesperrt werden müssen. „Das Lkw-Verbot im Wohngebiet, das der Bürgermeister den Anwohnern schon vor Jahresfrist fest versprochen hat, muss sofort verfügt werden“, fordert Heinrich.

Kreis und Gemeinde hätten billigend in Kauf genommen, dass die Baustellentransporte die drei Straßen des Weinbergviertels „systematisch zerstören“. Weder Kreis noch Gemeinde hätten Vorkehrungen zu deren Schutz ergriffen. „Das dürfte ein krasser Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz sein“, vermutet Heinrich. Was jetzt durch das höhere Tonnageaufkommen und somit schnelleren Baufortgang als Vorteil verbucht werde, müsse hinterher für die Instandsetzung der Straßen wieder aufgewendet werden. „Die Anwohner damit zu belasten, werde bei dieser Ausgangslage nicht funktionieren“, so Heinrich. pek