Potsdamer Neueste Nachrichten 19.12.06
Weinberg-Viertel: Kein Tonnage-Limit
Kleinmachnow - Erneut ist das
Kleinmachnower Weinberg-Viertel in den Brennpunkt gerückt. Der Landkreis
Potsdam-Mittelmark setze beim Bau der Turnhalle für das Weinberg-Gymnasium die
eigene Anordnung nicht um, den Lkw-Verkehr auf fünf Tonnen zu begrenzen. Und
die Kleinmachnower Verwaltung habe „mehr Freude daran, das neue Haltverbot Im
Tal zu kontrollieren und die Handwerker an den dortigen privaten Baustellen
abzukassieren, als sich einer Auseinandersetzung mit dem Kreis zu stellen“,
vermutet Matthias Heinrich, Sprecher der Anwohnerinitiative „Weinberg sind
wir“.
Er hatte bereits vor einigen Monaten Strafanzeige gestellt, weil die Straße Am
Weinberg als Denkmal durch den Schwerlastverkehr zerstört werde. Ermittlungen
wurden nie aufgenommen, der Landkreis signalisierte jedoch Problembewusstsein
und kündigte entsprechende Auflagen für den Baustellenverkehr an. Doch eine
grundsätzliche Tonnage-Beschränkung für Lkw gibt es nicht, erläuterte nunmehr
Bürgermeister Wolfgang Blasig (SPD) in der jüngsten Sitzung der
Gemeindevertretung. Zwar habe im Zuge von Baugenehmigungen der Landkreis für
die Baustellen-Logistik auf Wunsch der Gemeinde einer Belastung von nur fünf
Tonnen zugestimmt. Eine behördliche Anordnung oder Ausschilderung indes hat es
nie gegeben. „Da auch Busse und Müllautos durch die Straßen des Viertels
fahren, ist eine Tonnage-Begrenzung nicht möglich“, so Andrea Metzler,
Sprecherin im Landratsamt gegenüber den PNN.
Anwohner Heinrich versteht das nicht:
„Jedem privaten Bauherrn würde man eine Baustelle bei solchen Verstößen sofort
sperren.“ Zwingend wäre gewesen, frühzeitig mit den zuständigen Architekten ein
logistisches Konzept für die Turnhalle zu entwickeln. Spätestens mit Baubeginn hätte
die übrige Straßenanlage im Viertel für Fahrzeuge über fünf Tonnen gesperrt
werden müssen. „Das Lkw-Verbot im Wohngebiet, das der Bürgermeister den
Anwohnern schon vor Jahresfrist fest versprochen hat, muss sofort verfügt
werden“, fordert Heinrich.
Kreis und Gemeinde hätten billigend in Kauf genommen, dass die
Baustellentransporte die drei Straßen des Weinbergviertels „systematisch
zerstören“. Weder Kreis noch Gemeinde hätten Vorkehrungen zu deren Schutz
ergriffen. „Das dürfte ein krasser Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz sein“,
vermutet Heinrich. Was jetzt durch das höhere Tonnageaufkommen und somit
schnelleren Baufortgang als Vorteil verbucht werde, müsse hinterher für die
Instandsetzung der Straßen wieder aufgewendet werden. „Die Anwohner damit zu
belasten, werde bei dieser Ausgangslage nicht funktionieren“, so Heinrich. pek