Potsdamer Neueste Nachrichten 11.12.06
Kleinmachnow - Mit einem Musterverfahren
im Streit um die Rückübertragung von mehreren hundert ehemals jüdischen
Grundstücken in der Kleinmachnower Sommerfeld-Siedlung wird sich am Mittwoch,
dem 13. Dezember, das Bundesverwaltungsgericht befassen. Dies sei ein
Präzedenzfall für weitere etwa 45 Grundstücke mit einem Verkehrswert von etwa
drei Millionen Euro, sagte der Interessenvertreter der Sommerfeld-Erben,
Christian Meyer, gestern. Nach Angaben des Potsdamer Verwaltungsgerichts sind
in dem gesamten Rechtsstreit noch insgesamt 800 Verfahren anhängig.
Es soll sich um Immobilien im Verkehrswert von rund 45 Millionen Euro handeln.
Diese gehörten 1933 zum Vermögen der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft
Kleinmachnow mbH und wurden überwiegend nach der so genannten Arisierung des
Betriebes veräußert. Knapp 80 Prozent der Geschäftsanteile an der
Siedlungsgesellschaft hielt Adolf Sommerfeld, der im April 1933 aus Deutschland
flüchtete, nachdem er von SA-Männern überfallen worden war.
Seit Jahren kämpfen die Erben um eine
Rückübertragung der Grundstücke. Zuletzt hatten sie im Juli einen Etappensieg
errungen, als das Bundesverwaltungsgericht einem Antrag auf Zulassung einer
Revision in einem weiteren als Musterverfahren geltenden Fall zuließ. Dieses
Verfahren, in dem das Verwaltungsgericht Potsdam eine Rückübertragung abgelehnt
hatte, ist nach Angaben von Gerichtssprecherin Dagmar Rudolph vergleichbar mit
etwa 700 ähnlichen.
Am Mittwoch befassen sich die Richter mit einem etwa 590 Quadratmeter
Datschengrundstück, das Sommerfeld nach Auskunft von Meyer zwei Wochen vor
seiner Flucht an ein nicht jüdisches Siedlungsunternehmen veräußert hatte. „Er
musste verkaufen, weil seine Flucht bevorstand, und er hat den Kaufpreis nie
erhalten“, betonte Meyer. Laut einem Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts
ist das Grundstück an die Erben rückzuübertragen. Dagegen hatte laut Meyer
jedoch der heutige Datschennutzer Revision eingelegt. Imke Hendrich