Potsdamer Neueste Nachrichten 15.09.06
Strafanzeige: Schwerer Baustellenverkehr drohe, die denkmalgeschützte Straße Am Weinberg zu zerstören
Kleinmachnow - In Kleinmachnow ist
Strafanzeige gegen die „fahrlässige oder wissentliche Zerstörung“ der unter
Denkmalschutz stehenden Straße Am Weinberg gestellt worden. Über einen Teil der
Straße dröhnt der Schwerlastverkehr für den Bau der neuen Turnhalle für das
Weinberg-Gymnasium. Dabei werde, so ein Anwohner, nicht im erforderlichen Maß
Rücksicht auf das historische Pflaster genommen: Weder seien notwendige
Vorkehrungen zum Schutz des Denkmals getroffen worden, noch gebe es ein so
genanntes Pflasterprotokoll, um den Zustand der Straße vor und nach der
Baumaßnahme zu dokumentieren. Eine Zuordnung eventueller Schäden sei daher
nicht möglich. „Die Anwohner sehen eine planmäßige Zerstörung der Straße, weil
keinerlei Vorkehrung getroffen ist, die Infrastruktur zu schonen“, heißt es.
Seit Baubeginn würden die Straßen des Viertels mit schweren Baumaschinen
befahren. Während für den geplanten Neubau der evangelischen Grundschule in
unmittelbarer Nachbarschaft des Weinberg-Viertels in der Baugenehmigung der
Umstand berücksichtigt werde, dass maximal fünf Tonnen für das historische
Straßenpflaster zugelassen sind, werde diese Obergrenze beim Turnhallenbau
durch den Schwerlastverkehr deutlich überschritten. Daher bestehe „Gefahr in
Verzug“: Sowohl das Pflaster des denkmalgeschützten Straßenzuges sowie
wertvoller, derzeit ungeschützter Baumbestand auf dem Baustellengelände könne
nur durch eine schnelle Reaktion der Behörden geschützt werden.
Brandenburgs obere Denkmalschutzbehörde
hatte Anfang dieses Jahres die komplette Straßenanlage des Viertels – das sind
die Straßen Am Weinberg, und Im Tal sowie der Winzerweg – unter Schutz gestellt
und in die Denkmalliste eingetragen. Die orts- und baugeschichtliche sowie
städtebaulich einmalige Bedeutung seien besonders schutzwürdig, hieß es in der
Begründung. Durch den gegenwärtigen Schwerlastverkehr fürchten nun die Anwohner
ein „völlige Zerstörung“ der Straße Am Weinberg. „Dann drohen uns
Kostenbescheide für eine grundlegende Sanierung“, so die Sorge.
Über die an die Potsdamer Staatsanwaltschaft adressiertete Strafanzeige sind
auch das Kleinmachnower Rathaus, der Landkreis als Bauherrin des Turnhallenprojekt
sowie das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege informiert worden.
„Grundsätzlich“, so Abteilungsleiter Thomas Drachenberg, „sind Erscheinungsbild
und Substanz zu schützen.“ Die konkrete Zuständigkeit liege jedoch bei den
Denkmalpflegern im Landratsamt. Dort betonen die Verantwortlichen, dass die
Denkmalschutzbehörde im Genehmigungsverfahren für den Bau der Turnhalle
beteiligt war – um die Folgen für das Weinberg-Gymnasiums, das ebenfalls unter
Denkmalschutz steht, zu bewerten. Für die Straße Am Weinberg habe es keine
speziellen Absprachen oder Auflagen gegeben. Im Kleinmachnower Rathaus gibt es
keinen Anlass, die Befürchtungen der Anlieger zu teilen. Denn entgegen der
Vermutungen der Anwohnerschaft gebe es sehr wohl ein Pflasterprotokoll. Daher werde
es nicht schwer fallen, im Ernstfall zu klären, wer für tatsächlich entstandene
Schäden verantwortlich ist. Grundsätzlich unterstellt die Gemeinde, dass die
Fachleute des Landkreises sachgemäß arbeiten, so Rathaussprecherin Martina
Bellack.
In der Straßenbaubehörde des Landkreises ist das Problem bekannt. Mit dem
bauleitenden Architekten stehe man in Kontakt. Es werde die Möglichkeit
geprüft, kleinere Lkw zu verwenden. „Allerdings ist das eine Frage der Kosten,
denn je kleiner die Fahrzeuge, desto länger die Baumaßnahme“, so Andrea
Metzler, Sprecherin des Landratsamtes.
Bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft äußerte sich Sprecher Benedikt Welfens
zurückhaltend. Zwar werde jeder Anzeige nachgegangen, eine Fahrlässigkeit –
insofern sie vorliegt – sei strafrechtlich jedoch nicht zu ahnden. Peter
Könnicke