Potsdamer Neueste Nachrichten 30.08.06

Alles im Blick

Um Vandalismus zu verhindern, soll die Gorki-Schule mit Videokameras überwacht werden

Von Peter Könnicke

Kleinmachnow - Die Eingangsbereiche der Kleinmachnower Maxim-Gorki-Gesamtschule sollen künftig mit Videokameras überwacht werden. Am Vorder- sowie an den beiden Seiteneingängen sollen insgesamt drei Kameras installiert werden. Eine Zunahme von Schäden durch Vandalismus hat die Gemeindeverwaltung zu diesem Schritt veranlasst. „Jährlich geben wir bis zu 10 000 Euro für das Beseitigen der Schäden aus“, so Astrid Schulz vom Sachgebiet Schule im Rathaus. Allein in diesem Jahr seien Fenster- und Türscheiben im Wert von 6000 Euro zerstört worden.

Die Videokameras, die für 10 000 Euro angeschafft worden sind, sollen außerhalb der Schulzeit in Betrieb gehen. Die Aufzeichnungen werden innerhalb von drei Tagen automatisch vernichtet, was ein entsprechendes Löschprotokoll belegen soll. Dokumentiert das Video eine Sachbeschädigung, soll es so lange aufbewahrt werden, wie es für eine mögliche Rechtsverfolgung nötig ist. Unklar ist bislang, wer das Material sichtet und ob dies nur nach einem Schadensfall geschieht. „Vielleicht macht es der Hausmeister“, so Kleinmachnows Ordnungsamtsleiter Ekkard Dehne gegenüber den PNN.

Verantwortlich für die Maßnahme ist die Gemeinde als Schulträgerin, das Einverständnis der Schulkonferenz liege vor. „Nichts dagegen“ hat Schulleiterin Ingrid Feuerstake, die ungern den neu gestalteten Eingangsbereich ihrer Schule in Kürze wieder verwüstet sehen will. Rechtlich sieht Dehne als Kleinmachnows oberster Sicherheitsverwalter keine Probleme für die Installation der Überwachungskameras. Das Hausrecht erlaube eine solche Maßnahme. Auch die Verwaltungsordnung und das Datenschutzgesetz würden die Videoüberwachungen an der Schule zulassen.

Im Amt der brandenburgischen Datenschutzbeauftragten – in Kleinmachnow ansässig – sieht man das Vorhaben etwas kritischer. Sprecherin Lena Schraut würde die Verordnungen zum Datenschutz strenger interpretieren und hält eine Videoüberwachung an der Kleinmachnower Schule für überzogen. Grundsätzlich sei in Brandenburg die Erhebung und Nutzung von Schuldaten – wenn auch in sehr „eingeschränktem Umfang“ – erlaubt, wenn dies dem Schulbetrieb dient. Straut mahnt einen peniblen Umgang mit den rechtlichen Bestimmungen an. Zudem sei die Gemeinde verpflichtet, mit Schildern auf die Überwachung des Geländes hinzuweisen.

Dass Schulleiterin Feuerstake die Vandalen nicht in den Reihen ihrer Schülerschaft sieht, bewertet Datenschützerin Schraut skeptisch: „Es ist ein merkwürdiger pädagogischer Ansatz, den Verdacht gleich auf andere zu lenken.“ Daher scheinen ihr „andere Dinge hilfreicher“ als Videoüberwachungen: bessere Aufsicht während der Schulzeit, eine ausreichende Sicherung des Geländes, Kontrollgänge des Hausmeisters. In keinem Fall dürfe die Videoüberwachung an Schulen an die Stelle pädagogischer Maßnahmen oder der Aufsichtspflicht der Lehrer treten.

Die Diskussion, wie sinnvoll Kameraüberwachungen an Schulen sind, ist indes nicht neu und wird in ganz Deutschland geführt. Um Gewalt, Diebstähle, Vandalismus oder auch Rauschgifthandel zu verhindern, wird immer wieder daran gedacht, Schulen mit digitalem Auge überwachen zu lassen. So gab es vor etwa zwei Jahren an einer Gesamtschule in Berlin-Buckow eine Kontroverse, als der Schulleiter zur Gewaltprävention Kameras installieren wollte. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft lehnte das ab. Auch in Brandenburg sei es durchaus üblich geworden, Schulen per Video zu überwachen, so Thomas Hainz, Sprecher des Bildungsministeriums. So seien in einer Schule in Schwedt Vandalismusschäden deutlich zurückgegangen. In den Tätigkeitsberichten der Datenschutzbeauftragten verschiedener Bundesländer taucht in den vergangenen Jahren immer wieder das Thema „Videoüberwachung an Schulen“ auf. Zum Schutz der Schüler oder Lehrer und damit zur Gefahrenabwehr wird der Rahmen einer zulässigen Datenerhebung grundsätzlich nicht überschritten, heißt es etwa in Bayern. Allerdings müsse man sich weiter frei und unbeobachtet bewegen zu können. Eine Überwachung sei räumlich auf diejenigen Bereiche zu begrenzen, die für diese Sicherheitsmaßnahme effektiv erscheinen. Kleinmachnows Ordnungsamtsleiter Dehne sieht das genauso: „Die Maßnahme muss im angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen.“


Potsdamer Neueste Nachrichten 30.08.06

Videokameras sollen Schule überwachen

Kleinmachnow - Wegen zunehmendem Vandalismus will die Gemeinde Kleinmachnow die Maxim-Gorki-Schule mit Videokameras überwachen lassen. Jährlich gebe die Kommune als Schulträgerin mehr als 10 000 Euro aus, um die Schäden zu beseitigen. Sowohl Verordnungen des Datenschutzes sowie rechtliche Regelungen würden eine solche Maßnahme erlauben, so Kleinmachnows Ordnungsamtsleiter Ekkard Dehne. Von der Datenschutzbeaufragten des Landes wird die Maßnahme kritisch bewertet. Schulen mit Kameras zu überwachen, müsse im Verhältnis zur gewünschten Prävention stehen. Laut dem Bildungsministerium sind Videoüberwachungen an Brandenburger Schulen durchaus üblich.pek