Potsdamer Neueste Nachrichten 30.08.06
Um Vandalismus zu verhindern, soll die Gorki-Schule mit
Videokameras überwacht werden
Von Peter Könnicke
Kleinmachnow - Die Eingangsbereiche der
Kleinmachnower Maxim-Gorki-Gesamtschule sollen künftig mit Videokameras
überwacht werden. Am Vorder- sowie an den beiden Seiteneingängen sollen
insgesamt drei Kameras installiert werden. Eine Zunahme von Schäden durch
Vandalismus hat die Gemeindeverwaltung zu diesem Schritt veranlasst. „Jährlich
geben wir bis zu 10 000 Euro für das Beseitigen der Schäden aus“, so Astrid
Schulz vom Sachgebiet Schule im Rathaus. Allein in diesem Jahr seien Fenster-
und Türscheiben im Wert von 6000 Euro zerstört worden.
Die Videokameras, die für 10 000 Euro angeschafft worden sind, sollen außerhalb
der Schulzeit in Betrieb gehen. Die Aufzeichnungen werden innerhalb von drei
Tagen automatisch vernichtet, was ein entsprechendes Löschprotokoll belegen
soll. Dokumentiert das Video eine Sachbeschädigung, soll es so lange aufbewahrt
werden, wie es für eine mögliche Rechtsverfolgung nötig ist. Unklar ist
bislang, wer das Material sichtet und ob dies nur nach einem Schadensfall
geschieht. „Vielleicht macht es der Hausmeister“, so Kleinmachnows
Ordnungsamtsleiter Ekkard Dehne gegenüber den PNN.
Verantwortlich für die Maßnahme ist die
Gemeinde als Schulträgerin, das Einverständnis der Schulkonferenz liege vor.
„Nichts dagegen“ hat Schulleiterin Ingrid Feuerstake, die ungern den neu
gestalteten Eingangsbereich ihrer Schule in Kürze wieder verwüstet sehen will.
Rechtlich sieht Dehne als Kleinmachnows oberster Sicherheitsverwalter keine
Probleme für die Installation der Überwachungskameras. Das Hausrecht erlaube
eine solche Maßnahme. Auch die Verwaltungsordnung und das Datenschutzgesetz
würden die Videoüberwachungen an der Schule zulassen.
Im Amt der brandenburgischen Datenschutzbeauftragten – in Kleinmachnow ansässig
– sieht man das Vorhaben etwas kritischer. Sprecherin Lena Schraut würde die
Verordnungen zum Datenschutz strenger interpretieren und hält eine
Videoüberwachung an der Kleinmachnower Schule für überzogen. Grundsätzlich sei
in Brandenburg die Erhebung und Nutzung von Schuldaten – wenn auch in sehr
„eingeschränktem Umfang“ – erlaubt, wenn dies dem Schulbetrieb dient. Straut
mahnt einen peniblen Umgang mit den rechtlichen Bestimmungen an. Zudem sei die
Gemeinde verpflichtet, mit Schildern auf die Überwachung des Geländes
hinzuweisen.
Dass Schulleiterin Feuerstake die Vandalen nicht in den Reihen ihrer
Schülerschaft sieht, bewertet Datenschützerin Schraut skeptisch: „Es ist ein
merkwürdiger pädagogischer Ansatz, den Verdacht gleich auf andere zu lenken.“
Daher scheinen ihr „andere Dinge hilfreicher“ als Videoüberwachungen: bessere
Aufsicht während der Schulzeit, eine ausreichende Sicherung des Geländes,
Kontrollgänge des Hausmeisters. In keinem Fall dürfe die Videoüberwachung an
Schulen an die Stelle pädagogischer Maßnahmen oder der Aufsichtspflicht der
Lehrer treten.
Die Diskussion, wie sinnvoll Kameraüberwachungen an Schulen sind, ist indes
nicht neu und wird in ganz Deutschland geführt. Um Gewalt, Diebstähle,
Vandalismus oder auch Rauschgifthandel zu verhindern, wird immer wieder daran
gedacht, Schulen mit digitalem Auge überwachen zu lassen. So gab es vor etwa
zwei Jahren an einer Gesamtschule in Berlin-Buckow eine Kontroverse, als der
Schulleiter zur Gewaltprävention Kameras installieren wollte. Die Gewerkschaft
für Erziehung und Wissenschaft lehnte das ab. Auch in Brandenburg sei es
durchaus üblich geworden, Schulen per Video zu überwachen, so Thomas Hainz,
Sprecher des Bildungsministeriums. So seien in einer Schule in Schwedt
Vandalismusschäden deutlich zurückgegangen. In den Tätigkeitsberichten der
Datenschutzbeauftragten verschiedener Bundesländer taucht in den vergangenen
Jahren immer wieder das Thema „Videoüberwachung an Schulen“ auf. Zum Schutz der
Schüler oder Lehrer und damit zur Gefahrenabwehr wird der Rahmen einer
zulässigen Datenerhebung grundsätzlich nicht überschritten, heißt es etwa in
Bayern. Allerdings müsse man sich weiter frei und unbeobachtet bewegen zu
können. Eine Überwachung sei räumlich auf diejenigen Bereiche zu begrenzen, die
für diese Sicherheitsmaßnahme effektiv erscheinen. Kleinmachnows
Ordnungsamtsleiter Dehne sieht das genauso: „Die Maßnahme muss im angemessenen
Verhältnis zum Erfolg stehen.“
Kleinmachnow - Wegen zunehmendem Vandalismus will die Gemeinde Kleinmachnow die Maxim-Gorki-Schule mit Videokameras überwachen lassen. Jährlich gebe die Kommune als Schulträgerin mehr als 10 000 Euro aus, um die Schäden zu beseitigen. Sowohl Verordnungen des Datenschutzes sowie rechtliche Regelungen würden eine solche Maßnahme erlauben, so Kleinmachnows Ordnungsamtsleiter Ekkard Dehne. Von der Datenschutzbeaufragten des Landes wird die Maßnahme kritisch bewertet. Schulen mit Kameras zu überwachen, müsse im Verhältnis zur gewünschten Prävention stehen. Laut dem Bildungsministerium sind Videoüberwachungen an Brandenburger Schulen durchaus üblich.pek