Potsdamer Neueste Nachrichten 20.02.06
Zu: "Kleinmachnower FDP übt Kritik am
Winterdienst", 7.2.
Ist in Stahnsdorf wirklich alles satzungsgemäß geregelt?
Wie schön, dass in Stahnsdorf alles
per Satzung geregelt wird und die Gemeinde die Einhaltung des Winterdienstes
kontrolliert. Doch kontrolliert sie auch, ob und wer die Streu- und
Schneeräumpflicht bei den gemeindeeigenen und unbebauten Grundstücken durchführt
(beispielsweise bei den Kitas)? Oder haben diese Anlieger eine Sonderstellung?
Den in den PNN erschienen Beitrag zur Kritik des völlig ungenügend
durchgeführten Winterdienstes in Kleinmachnow nahm der Stahnsdorfer
Bürgermeister im Bauausschuss zum Anlass, um voll Stolz darauf hinzuweisen,
dass es eine solche Kritik in Stahnsdorf nicht geben kann, da alles
satzungsmäßig geregelt und die Pflichten auf die Anlieger übertragen wurden.
Doch die in Kleinmachnow beschriebenen Tatbestände, des äußerst gefährlichen
Glatteises, stellen sich trotz Satzung auf Stahnsdorfs Nebenstraßen genau so
schlimm dar.
In Stahnsdorfs Satzung ist aber bereits, auf ausdrücklichen Wunsch der
Gemeindevertreter und für den Fall extremer Witterungsverhältnisse, der §Paragraph
7, Absatz 2 aufgenommen worden. Sicher ist dieser Punkt in der Stahnsdorfer
Verwaltung völlig übersehen worden, sonst hätte bei verantwortungsbewussten und
pflichtgemäßen Verhalten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und vor allem zum
Schutz für Leib und Leben der Bürger längst ein Auftrag zur Glätteabstumpfung
erteilt werden müssen.
Bürgermeister Enser sollte sich in seinem Ort ruhig mal wieder umschauen – so
wie er es früher oft tat – , wenn er es mit seiner Sorge um die älteren Bürger
wirklich Ernst meint. Man kann doch nicht zusehen, wie die Bürger, wegen
Untätigkeit der Verwaltung, verunglücken. Der nächste Schnee und das Glatteis
kommen bestimmt.
D. Makowski, Stahnsdorf
Zum Winterdienst in Teltow
Nach vielem Hin und Her sind am Kiez „An den Lindbergen“ die Straßen ohne
Gehwege gebaut worden, auch Rasenflächen und Bäume wurden entlang der Straße
angepflanzt. Für uns ist es nun selbstverständlich, diese nicht mutwillig zu
zerstören. Zumal der Naturschutz Vorrang hat. Das Bauamt hatte darauf
hingewiesen, dass auf den Rasenflächen nicht geparkt werden darf, sonst werden
Ordnungsgebühren fällig.
Nun ist Winter und der Schnee blieb nicht aus. Für jeden Anwohner sollte es
Pflicht sein, vor seinem Grundstück die Sicherheit der Fußgänger zu
gewährleisten. Da keine Gehwege vorhanden sind, war es für die Pflichtbewussten
selbstverständlich am inneren Farbahnrand einen 1,50 Meter sicheren Streifen zu
schaffen, zumal die Straßeneinläufe sowieso frei zu halten sind.
Nun kam aber ein Rundschreiben an die Bewohner vom Teltower Ordnungsamt,
unterschrieben vom Bürgermeister, der die Situation vor Ort persönlich
inspiziert hatte. Das Räumen des Schnees auf der Fahrbahn sei nicht rechtens,
so das Ordnungsamt, man müsse 1,50 Meter außerhalb der Fahrbahn einen
Schnee-Streifen räumen und streuen. Bei Zuwiderhandlung werde ein Bußgeld
fällig. Das heißt für unseren Bereich: Räumen und Streuen auf der Grünfläche,
welche, laut Aussage des Bauamtes, nicht s beschädigt werden dürfe. Einige
Gesetzestreue haben die geforderten „abgestumpften Schneepisten“ für Fußgänger
angelegt – normale Fußgänger werden dort wohl nicht lang gehen können.
Es ergeben sich nun folgende Fragen: Welcher Bereich der Stadtverwaltung Teltow
hat Recht: Das Ordnungs- oder das Bauamt? Hat der Naturschutz in Teltow keine
Lobby? Spielt das Geld für den Erhalt der neu geschaffenen Grünflächen keine
Rolle?
Ich hoffe, dass die Verantwortlichenüber den genannten „Schildbürgerstreich“
intensiv nachdenken und zu einer vernünftigen Regelung kommen.
Brigitte Werner, Teltow