Potsdamer Neueste Nachrichten 26.10.05
Verzicht auf Seeberg-Wettbewerb
Ohne Experten-Hinweise soll nun ein Bebauungsplan die Entwicklung des
sensiblen Areals klären
Kleinmachnow - Für die zukünftige Gestaltung des Kleinmachnower Seebergs wird
es keinen Wettbewerb unter ausgewählten Architekten geben. Die
Gemeindevertreter machten in ihrer jüngsten Sitzung einen im Juni gefassten
Beschluss rückgängig. Im Sommer hatten sie sich darauf verständigt, dass mit
Hilfe eines Realisierungswettbewerbes Vorgaben für die Entwicklung des
städtebaulich bedeutsamen Areals definiert werden und diese in einem
Bebauungsplan (B-Plan) Berücksichtigung finden. Ziel ist es, den B-Plan Ende
2006 fertig zu haben.
Inzwischen haben sich durch die Absicht der Berlin Brandenburg International
School (BBIS), den überwiegenden Teil des Seebergs zu kaufen, die
Rahmenbedingungen erheblich verändert. Überlegungen der Gemeinde, das Areal
selbst zu kaufen und die Finanzierung zu sichern, indem ein Teil des Geländes mit
Wohnungen bebaut wird, sind somit nicht mehr aktuell. Als Eigentümerin würde
die BBIS die Fläche nicht für Wohnbauzwecke benötigen, sondern als Teil des
„Sondergebietes Bildung“ nutzen. Damit entfällt eine wichtige Aufgabenstellung
des Wettbewerbes, zu klären, wie eine Wohnbebauung auf dem Seeberg verträglich
hätte gestaltet werden können.
Nun neue Prämissen für den
Architektenwettbewerb zu definieren, würde den engen Zeitplan für die
Erstellung des B-Plans beträchtlich in Frage stellen. Statt wie geplant im
Dezember würden die Ergebnisse des Wettbewerbes frühestens im März vorliegen.
Das wiederum würde die BBIS in Zeitnot bringen, die zügig Planungsrecht
benötigt, um über bereits zugesagte Fördermittel in Millionen-Höhe verfügen zu
können.
Den Notwendigkeiten der BBIS wollte kein Gemeindevertreter widersprechen. Doch
wollten sie nicht auf die Prämissen für eine künftige Bebauung verzichten, die
auch für den Architektenwettbewerb definiert worden waren. Daher sollten nun
den Planern, die mit dem Erstellen des B-Plans beauftragt werden, die
ursprünglichen Wettbewerbsprämissen zur Vorgabe gemacht werden. Dazu
vernünftige Verkehrslösungen, die Gewährleistung des öffentlichen Wegerechts
und die Optimierung des Flächenbedarfs der einzelnen Nutzer.
Bei einigen Gemeindevertretern wollte eine gewisse Skepsis nicht schwinden:
Allein mit dem Einfügen der Prämissen in den Planungsauftrag werde nicht die
Qualität für den B-Plan erreicht, die für den Seeberg als notwendig betrachtet
wird. So gibt es für Hubert Faensen (UBK/WIR-Fraktion) „eine Fülle von Fragen,
die über die formulierten Prämissen hinausgehen“. Unklar sei die Gestaltung des
Uferweges am Machnower See. Ein Fragezeichen stehe hinter der nun
beabsichtigten Nutzung der ursprünglich für Wohnzwecke vorgesehenen Fläche.
Auch der Umfang, in dem die Waldorfschule am Fuße des Seebergs Teile des
Landschaftsschutzgebietes beanspruchen will, ist für Faensen eine unbekannte
Größe. Mit diesen Dingen müsse man sich jetzt beschäftigen, „sonst entsteht ein
B-Plan, der womöglich in Frage gestellt wird“, warnte der Gemeindevertreter,
der sich als Historiker selbst intensiv mit der Geschichte des Seebergs
beschäftigt hat. Ähnlich hatten auch der CDU-Abgeordnete Fred Weigert und die
„Bürger für gute Lebensqualität in Kleinmachnow“ argumentiert, die vor einem
B-Plan „mit Mittelmaß“ warnten.
Doch letztlich blieb den Gemeindeparlamentariern nichts übrig, als darauf „zu
vertrauen, dass die Verwaltung nun flexibel und produktiv agiert und einen
B-Plan mit den erforderlichen Prämissen erarbeitet“, wie es SPD-Vertreter Jens Klocksin
formulierte. Einstimmig beschlossen sie den Verzicht auf den städtebaulichen
Wettbewerb. Faensen und Weigert enthielten sich der Stimme. pek