Potsdamer Neueste Nachrichten 04.10.05

Laufen am Wohngebiet

Zu: "Anfeuern soll erlaubt sein - Fachausschüsse gegen Änderung bei Sportplatzbau", 17.9.

Schon erstaunlich, wie wenig sich Gemeindevertreter auf die Anliegen der Eigenherd-Schule einlassen. Nach langem Ringen um die Turnhalle wird nun um die Gestaltung der Außensportanlage gestritten. Die Schule möchte die Weitsprunganlage vom Sprint trennen und die Laufbahn an die Nordseite der Halle verlegen. Damit würde ein ordentlicher Unterricht in beiden Disziplinen möglich, eine Dauerbehelfslösung vermieden und ein zusätzliches Kleinspielfeld für modernen Sportunterricht in Kleingruppen gewonnen.

Letzteres ist immerhin ein Schritt hin auf die Erfüllung der vom Land geforderten Standards für Außenanlagen. Doch was meinen Gemeindevertreter dazu? „Keine Qualitätsverbesserung“.

Ohnehin scheinen sportfachliche Fragen nur eine Nebenrolle zu spielen. Nicht die Bedürfnisse von 590 Schülern, sondern die Ängste einiger Anwohner stehen im Mittelpunkt. Problem sei, dass die Laufbahn an das „unmittelbar angrenzende Wohngebiet“ verlegt werden soll.

Dort, so das Landesumweltamt, müssten zahlreiche Auflagen erfüllt werden, beispielsweise der Verzicht auf „Trillerpfeifen“ als Startsignal. Die Zusicherung der Schule auf Einhaltung dieser Auflage reicht den Gemeindevertretern nicht. Demgegenüber fällt die Tatsache, dass bei unveränderter Planung ganzen Schülergenerationen der Sportunterricht nicht optimal erteilt werden kann, bei den Entscheidungsträgern völlig unter den Tisch.

Verblüffend ist nun, dass das Sporthallengrundstück nicht neben dem reinen Wohngebiet liegt, sondern mitten drin! Und dass die Sprintbahn auch bei Verzicht auf eine Umplanung direkt neben den Wohngrundstücken läge, nur eben neben anderen. In der Nordoststrecke des Grundstücks finden beide Planungsvarianten sogar zusammen! Welchen Unterschied macht es da, ob die Bahn an der einen oder der anderen Grundstücksgrenze zu liegen kommt? Wie kommen das Landesumweltamt und die Gemeindevertreter zu der Einschätzung, bei einer Umplanung gälte, in puncto Auflagen, etwas anderes?

Bei beiden Varianten liegen doch Wohngrundstücke desselben „reinen Wohngebiets“ direkt neben der Bahn. Sind hier manche Nachbarn gleicher als andere, oder hat man darüber einfach noch nicht nachgedacht?

Die Umplanung wurde übrigens im Frühjahr von der paritätisch aus Eltern und Lehrern zusammengesetzten Schulkonferenz (nicht bloß der „Schulleitung“) der Eigenherd-Schule angeregt. So bleibt als letztes „Gegenargument“ die Mehrausgabe von 40000 Euro, die man bei Verzicht auf die Umplanung „sparen“ könnte.

Es wäre schön, wenn dieser Sparwille nicht immer ausgerechnet bei der Eigenherd-Schule entdeckt würde, deren Sanierung seit Jahren nur in Trippelschritten vorankommt, die aus allen Nähten platzt und trotzdem Jahr für Jahr noch Räume für den Hort abzwacken muss. Es wäre schade, wenn eine Fehlentscheidung wieder einmal zu Lasten unserer Kinder ginge.

Aber noch ist es für ein Umdenken nicht zu spät.

Renate Vanselow-Altenhein, Kleinmachnow