Potsdamer Neueste Nachrichten 04.10.05
Zu: "Anfeuern soll erlaubt sein - Fachausschüsse gegen
Änderung bei Sportplatzbau", 17.9.
Schon erstaunlich, wie wenig sich Gemeindevertreter auf die Anliegen der
Eigenherd-Schule einlassen. Nach langem Ringen um die Turnhalle wird nun um die
Gestaltung der Außensportanlage gestritten. Die Schule möchte die
Weitsprunganlage vom Sprint trennen und die Laufbahn an die Nordseite der Halle
verlegen. Damit würde ein ordentlicher Unterricht in beiden Disziplinen
möglich, eine Dauerbehelfslösung vermieden und ein zusätzliches Kleinspielfeld
für modernen Sportunterricht in Kleingruppen gewonnen.
Letzteres ist immerhin ein Schritt hin auf die Erfüllung der vom Land
geforderten Standards für Außenanlagen. Doch was meinen Gemeindevertreter dazu?
„Keine Qualitätsverbesserung“.
Ohnehin scheinen sportfachliche Fragen
nur eine Nebenrolle zu spielen. Nicht die Bedürfnisse von 590 Schülern, sondern
die Ängste einiger Anwohner stehen im Mittelpunkt. Problem sei, dass die
Laufbahn an das „unmittelbar angrenzende Wohngebiet“ verlegt werden soll.
Dort, so das Landesumweltamt, müssten zahlreiche Auflagen erfüllt werden,
beispielsweise der Verzicht auf „Trillerpfeifen“ als Startsignal. Die
Zusicherung der Schule auf Einhaltung dieser Auflage reicht den Gemeindevertretern
nicht. Demgegenüber fällt die Tatsache, dass bei unveränderter Planung ganzen
Schülergenerationen der Sportunterricht nicht optimal erteilt werden kann, bei
den Entscheidungsträgern völlig unter den Tisch.
Verblüffend ist nun, dass das Sporthallengrundstück nicht neben dem reinen
Wohngebiet liegt, sondern mitten drin! Und dass die Sprintbahn auch bei
Verzicht auf eine Umplanung direkt neben den Wohngrundstücken läge, nur eben
neben anderen. In der Nordoststrecke des Grundstücks finden beide
Planungsvarianten sogar zusammen! Welchen Unterschied macht es da, ob die Bahn
an der einen oder der anderen Grundstücksgrenze zu liegen kommt? Wie kommen das
Landesumweltamt und die Gemeindevertreter zu der Einschätzung, bei einer
Umplanung gälte, in puncto Auflagen, etwas anderes?
Bei beiden Varianten liegen doch Wohngrundstücke desselben „reinen Wohngebiets“
direkt neben der Bahn. Sind hier manche Nachbarn gleicher als andere, oder hat
man darüber einfach noch nicht nachgedacht?
Die Umplanung wurde übrigens im Frühjahr von der paritätisch aus Eltern und
Lehrern zusammengesetzten Schulkonferenz (nicht bloß der „Schulleitung“) der
Eigenherd-Schule angeregt. So bleibt als letztes „Gegenargument“ die
Mehrausgabe von 40000 Euro, die man bei Verzicht auf die Umplanung „sparen“
könnte.
Es wäre schön, wenn dieser Sparwille nicht immer ausgerechnet bei der
Eigenherd-Schule entdeckt würde, deren Sanierung seit Jahren nur in
Trippelschritten vorankommt, die aus allen Nähten platzt und trotzdem Jahr für
Jahr noch Räume für den Hort abzwacken muss. Es wäre schade, wenn eine
Fehlentscheidung wieder einmal zu Lasten unserer Kinder ginge.
Aber noch ist es für ein Umdenken nicht zu spät.
Renate Vanselow-Altenhein, Kleinmachnow