Potsdamer Neueste Nachrichten 01.09.05

Mündliche Verhandlung zur Friedhofsbahn

Berlin/Stahnsdorf - Die Klage der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg gegen die Deutsche Bahn AG, in der die Wiedereinrichtung oder ein finanzieller Ausgleich für die stillgelegte Friedhofsbahn gefordert wird, ist eine Sache für das Verwaltungsgericht. Das ergab gestern eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Berlin, an dem die Klage eingereicht worden war.

Während der Aussprache erklärte sich das Landgericht jedoch für nicht zuständig und den Zivilrechtsweg für ausgeschlossen. Denn bei der Klage, so die gestrige Abwägung, handle es sich um keinen privatrechtlichen Streit, sondern um eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit. Und für diese sind Verwaltungsgerichte zuständig. Wie Rechtsanwalt Florian Lewens, der die Klage der Kirche vertritt, gegenüber den PNN sagte, hatte es vor der Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit durchaus unterschiedliche Auffassungen gegeben. So seien Bestattungen und Öffentlicher Personennahverkehr als öffentliche Aufgabe zu sehen, während die Bahn als privater Konzern gilt.

Seit Jahren streiten Kirche und Deutsche Bahn um die Friedhofsbahn, die einst von Wannsee nach Stahnsdorf führte. Die Kirche brachte 1909 Land und 1,28 Millionen Reichsmark für den Bau der Trasse ein. Die damalige Königlich Preussische Eisenbahn verpflichtete sich vertraglich für Betrieb und Erhalt der Strecke. An diese Verpflichtung sieht die Kirche die Bahn als Rechtsnachfolgerin des einstigen Vertragspartners noch immer gebunden. Geld zurück oder Wiedereinrichtung der Strecke, lautet daher ihre Forderung. Die Bahn betrachtet den Vertrag als verjährt, den Betrieb der Strecke als unmöglich und die Geschäftsgrundlage als nicht mehr gegeben. pek