Potsdamer Neueste Nachrichten 01.09.05
Mündliche Verhandlung zur
Friedhofsbahn
Berlin/Stahnsdorf - Die Klage der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg gegen
die Deutsche Bahn AG, in der die Wiedereinrichtung oder ein finanzieller
Ausgleich für die stillgelegte Friedhofsbahn gefordert wird, ist eine Sache für
das Verwaltungsgericht. Das ergab gestern eine mündliche Verhandlung vor dem
Landgericht Berlin, an dem die Klage eingereicht worden war.
Während der Aussprache erklärte sich das Landgericht jedoch für nicht zuständig
und den Zivilrechtsweg für ausgeschlossen. Denn bei der Klage, so die gestrige
Abwägung, handle es sich um keinen privatrechtlichen Streit, sondern um eine
öffentlich-rechtliche Angelegenheit. Und für diese sind Verwaltungsgerichte zuständig.
Wie Rechtsanwalt Florian Lewens, der die Klage der Kirche vertritt, gegenüber
den PNN sagte, hatte es vor der Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit
durchaus unterschiedliche Auffassungen gegeben. So seien Bestattungen und
Öffentlicher Personennahverkehr als öffentliche Aufgabe zu sehen, während die
Bahn als privater Konzern gilt.
Seit Jahren streiten Kirche und Deutsche Bahn um die Friedhofsbahn, die einst
von Wannsee nach Stahnsdorf führte. Die Kirche brachte 1909 Land und 1,28
Millionen Reichsmark für den Bau der Trasse ein. Die damalige Königlich Preussische
Eisenbahn verpflichtete sich vertraglich für Betrieb und Erhalt der Strecke. An
diese Verpflichtung sieht die Kirche die Bahn als Rechtsnachfolgerin des
einstigen Vertragspartners noch immer gebunden. Geld zurück oder
Wiedereinrichtung der Strecke, lautet daher ihre Forderung. Die Bahn betrachtet
den Vertrag als verjährt, den Betrieb der Strecke als unmöglich und die
Geschäftsgrundlage als nicht mehr gegeben. pek