Potsdamer Neueste Nachrichten 13.05.05
"Anreiz zur Neupflanzung" Antwort
auf SPD-Anfrage zu neuem Baumschutz
Potsdam-Mittelmark - Teilweise „verheerende Folgen“ schreibt der Kleinmachnower
Landtagsabgeordnete Jens Klocksin (SPD) der im vergangenen Sommer novellierten
Brandenburger Baumschutzverordnung zu. „Leider haben diese Regelungen in
manchen Orten zu massiven Fällungen geführt und ehe ein Baum wieder so eine
Größe erreicht, dauert es Jahre“, schreibt Klocksin weiter in einer
Pressemitteilung. Eine Kontrolle, ob Neupflanzungen erfolgt sind, sei kaum
möglich, da in den Verwaltungen nicht bekannt ist, wann und wo Fällungen von
Bäumen bis zu einem Umfang von 60 Zentimetern in 1,30 Meter Höhe stattfinden.
Die Regelung in der neuen Landes-Baumschutzverordnung erlaubt, dass Bäume bis
zu einem Umfang von 60 Zentimetern in einer Höhe von 1,30 Meter keiner
Fällgenehmigung mehr bedürfen.Sie sollte laut Antwort der Landesregierung auf
eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jens Klocksin „einen bewusstereren
Umgang der Bürger mit ihren Bäumen fördern und damit Anreize zu Neupflanzungen
bieten, die unter den restriktiven Bedingungen eher behindert wurden“.
Die Gemeinden können durch eigene Satzungen abweichend von der
Baumschutzverordnung des Landes Festlegungen treffen. In einigen Gemeinden gilt
die Grenze 30 Zentimeter Umfang in 1,30 Meter Höhe für Baumfällungen ohne
Genehmigung. Klocksin: „Es wäre schön, wenn sich weitere Kommunen diesem
Vorbild Teltows, Kleinmachnows und Nuthetals anschlössen.“ PNN