Potsdamer Neueste Nachrichten 29.04.05
Rechnungshof lässt Rathausbau
prüfen
Hat Kleinmachnow bei der Auftragsvergabe für das Millionen-Projekt gegen
EU-Recht verstoßen?
Kleinmachnow - Der Landesrechnungshof und das mittelmärkische Rechnungsprüfungsamt
prüfen, ob der Bau des Kleinmachnower Rathauses korrekt gelaufen ist. „Wir
gehen der Frage nach, ob es eine europaweite Ausschreibung hätte geben müssen“,
sagt Mittelmarks oberste Rechnungsprüferin Stein. Ihre Behörde ist vom Landesrechnungshof
gebeten worden, die Prüfung vorzunehmen. Anlass ist eine Beschwerde, in der auf
vermeintliche Verstöße gegen das Vergaberecht hingewiesen wird.
Die Hinweise und Vorwürfe, die Auftragsvergabe für den Bau des Rathauses stehe
nicht im Einklang mit geltendem Recht, sind nicht neu. Bereits im
Kommunalwahlkampf 2003 hatte der damalige Spitzenkandidat und heutige
Fraktionschef der CDU gemeint, das insgesamt zehn Millionen teure Projekt hätte
ausgeschrieben werden müssen.
Während des Richtfestes im Oktober 2003
versicherte Bürgermeister Wolfgang Blasig: „Es ist alles korrekt.“ Zugleich
lobte er Bedenkenträger: „Wer sich Sorgen ums Gemeinwohl macht, tut mit.“
Vollständig ausräumen konnte er die Bedenken allerdings nie. Im Gegenteil: Bei
der anhaltenden Kritik über die Kleinmachnower Vergabepraxis, die jetzt im Fall
der Eigenherd-Schule die Auflösung des Vertrages mit dem Architekten zur Folge
hatte (PNN berichteten), wurde immer wieder das Rathaus als Negativ-Beispiel
angeführt.
Zur Erinnerung: Als hundertprozentige Gemeindetochter hat die P&E-Gesellschaft
vom Bauunternehmen Kondor Wessels Mark Brandenburg den Rohbau für das Rathaus
gekauft. Da die Baumaßnahme ein Volumen von mehr als fünf Millionen Euro hat,
ist aus Reihen der CDU mehrfach darauf hingwiesen worden, dass der Bau hätte
ausgeschrieben werden müssen. Denn ab einer bestimmten Summe muss die
öffentliche Hand Leistungen, die sie bezieht, ausschreiben. Die Gemeindeführung
hat bislang darauf verwiesen, dass sie nichts bauen ließ, sondern etwas gekauft
hat. Die Kritiker dieser Auslegung halten dagegen, dass das Gekaufte – der
Rathaus-Rohbau – extra und ausschließlich für die Zwecke der Kommune gebaut
wurde. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es nun zu bewerten, ob die Gemeinde so
verfahren durfte oder ob sie gegen den Gleichbehandlungsanspruch möglicher
anderer Interessenten für den Rathausbau verstoßen hat. „Wir sind erst am
Anfang der Prüfung“, informiert Behördenchefin Stein zum Verfahrensstand.
Welche Folgen es hat, sollten sich die Vorbehalte bestätigen, ist schwer zu
sagen. Das Rathaus steht, Verträge und Geschäfte sind abgewickelt. Schaden wird
eine Überprüfung der Vorgänge keinesfalls: Entweder lässt sie Kritiker
verstummen, die die Kleinmachnower Praxis der Auftragsvergabe in Frage stellen.
Oder sie liefert einen mahnenden Fingerzeig. Peter Könnicke