Vertrag mit Architekturbüro für Sanierung der
Eigenherd-Schule aufgelöst / Harte Vorwürfe von WIR
Von Peter Könnicke
Kleinmachnow - Der Kleinmachnower WIR-Gemeindevertreter John Banhart und die
CDU/FDP-Fraktion sehen sich in ihrer Kritik an der Vergabepraxis öffentlicher
Aufträge durch die Gemeinde bestätigt. Am Montag hat Bürgermeister Wolfgang
Blasig (SPD) im Hauptausschuss angekündigt, dass er den Rahmenvertrag mit dem
Architekturbüro Kuhn für die Sanierung der Eigenherd-Schule auflösen werde.
Zudem hat er einen umstrittenen, von Banhart als „dubios“ bezeichneten und
einen zunächst durch Vertreter von SPD, PDS und PRO mehrheitlich befürworteten
Auftrag an den Architekten über 35000 Euro nicht erteilt.
Schon in der Sitzung des
Hauptausschusses im März wiesen die Vertreter von WIR sowie CDU und FDP
daraufhin, dass der mit Kuhn geschlossene Rahmenvertrag ein geschätztes Honorar
von 420000 Euro habe, weshalb der Auftrag hätte ausgeschrieben werden müssen.
Ab einem Architektenhonorar von 200000 Euro ist es eine Ausschreibung
erforderlich. Doch hat es eine solche nicht gegeben. Vielmehr wurde die
Komplettsanierung der Eigenherd-Schule – um die Arbeiten zeitlich und
finanziell zu strecken – in insgesamt elf Bauabschnitte unterteilt. Der Auftrag
für jeden einzelnen Bauabschnitt wird vergeben. Seit der fünften Etappe ist der
Name des Auftragnehmers immer der gleiche: Büro Kuhn. Zwar ist die Vergabe
jedes einzelnen Bauabschnitts nicht ausschreibungspflichtig. Da aber der
Berliner Architekt mit der Gemeinde aber einen Rahmenvertrag für den 5. bis 11.
Bauabschnitt geschlossen hat, hoben WIR-Vertreter Banhart und CDU-Fraktionschef
Ludwig Burkardt wiederholt den Zeigefinger: Mit der freihändigen Vergabe wird
gegen geltendes Vergaberecht verstoßen, da insgesamt ein Honoravolumen deutlich
über der Aussschreibungsgrenze erreicht ist.
Nun hat Bürgermeister Blasig eine rechtliche Prüfung anstrengen lassen.
Ergebnis: „Die Vereinbarung könnte gegen das EU-Vergaberecht verstoßen“, räumte
er gestern gegenüber den PNN ein. Daher habe er sich mit Kuhn geeinigt, die
Vereinbarung aufzuheben. „Es ist kein Schaden entstanden und Rechtsfrieden ist
hergestellt“, resümiert Blasig.
Ganz so unproblematisch hakt CDU-Fraktionschef Burkardt den Fall nicht ab. „Es
ist ein Fakt, dass hier diese rechtswidrige Form der Verträge und Vergaben
sehenden Auges gemacht wurde und man es solange hat laufen lassen, bis einer
genau hingesehen hat.“ Dem WIR-Abgeordneten Banhart bleibt „völlig unklar,
warum Bürgermeister Blasig angeblich nicht erkannt hat, dass man eine
Ausschreibungspflicht nicht durch die Stückelung in Teilwerke umgehen kann“. Es
falle schwer zu glauben, dass Blasig diese Rechtswidrigkeit nach zehn Jahren Verwaltungserfahrung
nicht erkannt habe, so Banhart. Vielmehr halte er die „Annahme eines Vorsatzes“
für plausibel.
Blasig nennt es „hanebüchen“, wie Banhart die Vorgänge interpretiert. Doch noch
sind nicht alle kritischen Fragen beantwortet. So will man bei WIR und in der
CDU-Fraktion u.a. vom Bürgermeister wissen, warum der Vertrag überhaupt
geschlossen wurde, welche Vorteile und Verpflichtungen sich für die Gemeinde
ergaben?