Potsdamer Neueste Nachrichten 22.01.05
Unmut über neue
Schulbezirksgrenzen
Aktuelle Regelung ermöglicht nicht allen Eltern, ihre Kinder auf künftige
Ganztagsschule auf dem Seeberg zu schicken
Kleinmachnow - Mit ihrem Beschluss einer neuen Schulbezirkssatzung haben die
Kleinmachnower Gemeindevertreter geregelt, in welche Schule die Abc-Schützen im
kommenden Schuljahr gehen werden. Die Neufassung war notwendig geworden, weil
neben der bestehenden Steinweg- und der Eigenherd-Grundschule im August eine
dritte kommunale Grundschule auf dem Seeberg eröffnet.
Allerdings sind die Abgeordneten mit der am Donnerstag getroffenen Regelung
nicht zufrieden. Denn die vom brandenburgischen Bildungsministerium in Aussicht
gestellte Möglichkeit, die dritte Grund- als Ganztagsschule zu deklarieren,
würde aufgrund der jetzigen Schulbezirkssatzung zu einer Schullandschaft
führen, die Eltern keine Chancengleichheit bei der Schulwahl bietet. Mit
„Entsetzen“ bemerkte WIR-Vertreterin Angelika Scheib: „Eltern, die außerhalb
des Einzuggebietes der dritten Grundschule wohnen, haben keine Möglichkeit,
ihre Kinder an die Ganztagsschule zu schicken.“ Scheibs Bedenken wurden von
zahlreichen Abgeordneten der anderen Fraktionen geteilt.
Der Verzicht auf jegliche
Schulbezirksgrenzen, was Eltern eine freie Wahl aller drei kommunalen Schulen
ermöglichen würde, könnte das Problem lösen. Doch ist dieser Vorschlag von
PDS-Vertreter Wolfgang Kreemke für das kommende Schuljahr nicht mehr
umzusetzen. Die Schulanmeldungen nach dem bislang praktizierten Modus haben
bereits begonnen. „Eine neue Organisationsform zum jetzigen Zeitpunkt ist
unzumutbar“, befand SPD-Fraktionschef Bernd Bültermann, zugleich Leiter der
Eigenherd-Schule. Sinnvoll wäre es, für die Anmeldungen 2006/07 die
Schulbezirksgrenzen wegzuradieren und Kleinmachnow zum offenen Schulbezirk zu
erklären.
Kleinmachnows Volksvertreter wären weniger zögerlich gewesen, hätten
Brandenburgs obersten Schulverwalter „weniger bürokratisch“ entschieden. Diesen
Vorwurf machte CDU-Fraktionschef Ludwig Burkardt dem Bildungsministerium, da es
mit seinem Angebot weit hinter den Kleinmachnower Erwartungen zurück blieb, die
dritte Grundschule von Beginn an ganztägig zu führen. Das Ministerium stellte
in Aussicht, die Einrichtung auf dem Seeberg ab Februar 2006 als Ganztagsschule
anzuerkennen, wenn bis 15. Dezember diesen Jahres ein entsprechender Antrag der
Gemeinde gestellt ist, die Mehrheit der Elternschaft dies wünscht und die
notwendige inhaltlichen und räumlichen Konzepte nachgewiesen werden können.
Immerhin, so das Angebot aus Potsdam, könnte die Seeberg-Schule im August
sofort mit einer Hortbetreuung beginnen.
„Völlig unbefriedigt“ zeigte sich Guido Beermann als schulpolitischer Sprecher
der CDU-Fraktion mit dieser Botschaft. „Wir wollten den Ganztagsbetrieb
sofort“, unterstrich er das Kleinmachnower Anliegen, das bereits im Januar auf
dem Tisch lag. Sicherlich sei die Neugründung einer Schule eine besondere
Situation, doch erlaube es das brandenburgische Schulgesetz, dass sofort eine
Ganztagsschule eingerichtet werden kann. „Das Ministerium schuldet einer
besonderen Situation eine besondere Antwort und bleibt auf halbem Weg stehen“, grantelte
Beermann. Das „Unvermögen des Ministerium, eine politische Entscheidung zu
treffen“, mache es „wahnsinnig schwierig, Kleinmachnower Eltern gleiche
Möglichkeiten zu eröffnen“, ärgerte sich Christdemokrat Burkardt. Er
appellierte an Bürgermeister Wolfgang Blasig (SPD), dass seine Verwaltung
„großzügig“ mit Anträgen von Eltern umgehen soll, die ihre Kinder auf den
Seeberg zur Schule schicken wollen, obwohl sie in einem anderen Schulbezirk
wohnen. „Im Einzelfall“, so Blasig, „wird das möglich sein. Doch ein Aufweichen
der Schulbezirkssatzung ist nicht machbar.“
Dass die Satzung „nicht der Weisheit letzter Schluss“ sei, räumte Bürgermeister
Blasig ein, nachdem es aus Reihen des Ortsparlamentes heftige Kritik an dem
Papier gab. Es lasse nicht erkennen, mit wie viel Neuzugängen an den einzelnen
Schulen zu rechnen ist. Daher gebe es auch keine Hinweise, in welchem Umfang
die dritte Grundschule ihren Zweck erfüllt, die beiden bestehenden Häuser zu
entlasten.