Potsdamer Neueste Nachrichten 22.01.05

Unmut über neue Schulbezirksgrenzen

Aktuelle Regelung ermöglicht nicht allen Eltern, ihre Kinder auf künftige Ganztagsschule auf dem Seeberg zu schicken

Kleinmachnow - Mit ihrem Beschluss einer neuen Schulbezirkssatzung haben die Kleinmachnower Gemeindevertreter geregelt, in welche Schule die Abc-Schützen im kommenden Schuljahr gehen werden. Die Neufassung war notwendig geworden, weil neben der bestehenden Steinweg- und der Eigenherd-Grundschule im August eine dritte kommunale Grundschule auf dem Seeberg eröffnet.

Allerdings sind die Abgeordneten mit der am Donnerstag getroffenen Regelung nicht zufrieden. Denn die vom brandenburgischen Bildungsministerium in Aussicht gestellte Möglichkeit, die dritte Grund- als Ganztagsschule zu deklarieren, würde aufgrund der jetzigen Schulbezirkssatzung zu einer Schullandschaft führen, die Eltern keine Chancengleichheit bei der Schulwahl bietet. Mit „Entsetzen“ bemerkte WIR-Vertreterin Angelika Scheib: „Eltern, die außerhalb des Einzuggebietes der dritten Grundschule wohnen, haben keine Möglichkeit, ihre Kinder an die Ganztagsschule zu schicken.“ Scheibs Bedenken wurden von zahlreichen Abgeordneten der anderen Fraktionen geteilt.

Der Verzicht auf jegliche Schulbezirksgrenzen, was Eltern eine freie Wahl aller drei kommunalen Schulen ermöglichen würde, könnte das Problem lösen. Doch ist dieser Vorschlag von PDS-Vertreter Wolfgang Kreemke für das kommende Schuljahr nicht mehr umzusetzen. Die Schulanmeldungen nach dem bislang praktizierten Modus haben bereits begonnen. „Eine neue Organisationsform zum jetzigen Zeitpunkt ist unzumutbar“, befand SPD-Fraktionschef Bernd Bültermann, zugleich Leiter der Eigenherd-Schule. Sinnvoll wäre es, für die Anmeldungen 2006/07 die Schulbezirksgrenzen wegzuradieren und Kleinmachnow zum offenen Schulbezirk zu erklären.

Kleinmachnows Volksvertreter wären weniger zögerlich gewesen, hätten Brandenburgs obersten Schulverwalter „weniger bürokratisch“ entschieden. Diesen Vorwurf machte CDU-Fraktionschef Ludwig Burkardt dem Bildungsministerium, da es mit seinem Angebot weit hinter den Kleinmachnower Erwartungen zurück blieb, die dritte Grundschule von Beginn an ganztägig zu führen. Das Ministerium stellte in Aussicht, die Einrichtung auf dem Seeberg ab Februar 2006 als Ganztagsschule anzuerkennen, wenn bis 15. Dezember diesen Jahres ein entsprechender Antrag der Gemeinde gestellt ist, die Mehrheit der Elternschaft dies wünscht und die notwendige inhaltlichen und räumlichen Konzepte nachgewiesen werden können. Immerhin, so das Angebot aus Potsdam, könnte die Seeberg-Schule im August sofort mit einer Hortbetreuung beginnen.

„Völlig unbefriedigt“ zeigte sich Guido Beermann als schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion mit dieser Botschaft. „Wir wollten den Ganztagsbetrieb sofort“, unterstrich er das Kleinmachnower Anliegen, das bereits im Januar auf dem Tisch lag. Sicherlich sei die Neugründung einer Schule eine besondere Situation, doch erlaube es das brandenburgische Schulgesetz, dass sofort eine Ganztagsschule eingerichtet werden kann. „Das Ministerium schuldet einer besonderen Situation eine besondere Antwort und bleibt auf halbem Weg stehen“, grantelte Beermann. Das „Unvermögen des Ministerium, eine politische Entscheidung zu treffen“, mache es „wahnsinnig schwierig, Kleinmachnower Eltern gleiche Möglichkeiten zu eröffnen“, ärgerte sich Christdemokrat Burkardt. Er appellierte an Bürgermeister Wolfgang Blasig (SPD), dass seine Verwaltung „großzügig“ mit Anträgen von Eltern umgehen soll, die ihre Kinder auf den Seeberg zur Schule schicken wollen, obwohl sie in einem anderen Schulbezirk wohnen. „Im Einzelfall“, so Blasig, „wird das möglich sein. Doch ein Aufweichen der Schulbezirkssatzung ist nicht machbar.“

Dass die Satzung „nicht der Weisheit letzter Schluss“ sei, räumte Bürgermeister Blasig ein, nachdem es aus Reihen des Ortsparlamentes heftige Kritik an dem Papier gab. Es lasse nicht erkennen, mit wie viel Neuzugängen an den einzelnen Schulen zu rechnen ist. Daher gebe es auch keine Hinweise, in welchem Umfang die dritte Grundschule ihren Zweck erfüllt, die beiden bestehenden Häuser zu entlasten.