Potsdamer Neueste Nachrichten 16.11.04
Baumschutz liegt bei den Gemeinden
Potsdam-Mittelmark - Eine kreiseigene Baumschutzverordnung wird es im Landkreis
Potsdam-Mittelmark nicht geben. Das entsprechende Verfahren wurde nach einem
Beschluss des Kreistages Ende Oktober eingestellt (PNN berichteten). Dadurch
gilt die neue Baumschutzverordnung des Landes vom Juli diesen Jahres. Aufgrund
vieler Anfrage gab der Landkreis in einer Pressemitteilung einen Überblick über
die wichtigsten Inhalte: Auf Grundstücken mit ein oder zwei Wohneinheiten
dürfen Eichen, Ulmen, Plantanen, Linden und Rotbuchen mit einem Umfang von 190
Zentimetern nicht gefällt werden. Sie unterliegen gesondertem Schutz. Alle
anderen, auch kleine Bäume, sind zur Fällung freigegeben. Dazu zählen auch
Obstbäume, Pappeln, Baumweiden sowie abgestorbene Bäume.
Generell gilt für Flächen, ausgenommen Waldgebiete und Gemeinden mit eigener
Satzung, folgendes: Hat ein Baumstamm einen Umfang von mindestens 60 Zentimetern,
ist er geschützt, gemessen bei einer Höhe von 1,30 Metern. Darunter fallen auch
Wochenend- oder Feriengrundstücke, die nicht als Wohneinheiten gelten. Bäume,
die als Ersatz oder zum Ausgleich gepflanzt wurden, sind auch bei einem
geringeren Umfang geschützt. Gelten für bestimmte Bäume andere
Rechtsvorschriften, bleiben diese unberührt von der neuen Verordnung. Darunter
fallen zum Beispiel Alleen, geschützte Biotope und Naturschutzgebiete. Durch
die fehlende kreisweite Regelung können die Gemeinden eigene Satzungen
beschließen. Das ist in der Stadt Teltow, den Gemeinden Kleinmachnow, Nuthetal,
Schwielowsee und Seddiner See bereits geschehen. Die Satzungen gelten,
ungeachtet der neuen Landesverordnung, weiter. Durchweg gewähren sie einen
weitergehenden Baumschutz als die Landesverordnung. cb