Potsdamer Neueste Nachrichten 16.11.04

Baumschutz liegt bei den Gemeinden

Potsdam-Mittelmark - Eine kreiseigene Baumschutzverordnung wird es im Landkreis Potsdam-Mittelmark nicht geben. Das entsprechende Verfahren wurde nach einem Beschluss des Kreistages Ende Oktober eingestellt (PNN berichteten). Dadurch gilt die neue Baumschutzverordnung des Landes vom Juli diesen Jahres. Aufgrund vieler Anfrage gab der Landkreis in einer Pressemitteilung einen Überblick über die wichtigsten Inhalte: Auf Grundstücken mit ein oder zwei Wohneinheiten dürfen Eichen, Ulmen, Plantanen, Linden und Rotbuchen mit einem Umfang von 190 Zentimetern nicht gefällt werden. Sie unterliegen gesondertem Schutz. Alle anderen, auch kleine Bäume, sind zur Fällung freigegeben. Dazu zählen auch Obstbäume, Pappeln, Baumweiden sowie abgestorbene Bäume.

Generell gilt für Flächen, ausgenommen Waldgebiete und Gemeinden mit eigener Satzung, folgendes: Hat ein Baumstamm einen Umfang von mindestens 60 Zentimetern, ist er geschützt, gemessen bei einer Höhe von 1,30 Metern. Darunter fallen auch Wochenend- oder Feriengrundstücke, die nicht als Wohneinheiten gelten. Bäume, die als Ersatz oder zum Ausgleich gepflanzt wurden, sind auch bei einem geringeren Umfang geschützt. Gelten für bestimmte Bäume andere Rechtsvorschriften, bleiben diese unberührt von der neuen Verordnung. Darunter fallen zum Beispiel Alleen, geschützte Biotope und Naturschutzgebiete. Durch die fehlende kreisweite Regelung können die Gemeinden eigene Satzungen beschließen. Das ist in der Stadt Teltow, den Gemeinden Kleinmachnow, Nuthetal, Schwielowsee und Seddiner See bereits geschehen. Die Satzungen gelten, ungeachtet der neuen Landesverordnung, weiter. Durchweg gewähren sie einen weitergehenden Baumschutz als die Landesverordnung. cb