Potsdamer Neueste Nachrichten 28.09.04


Bültermann bei Sporthalle unbefangen
Kommunalaufsicht sieht kein Mitwirkungsverbot


Kleinmachnow - Bei den Beschlüssen zur Sporthalle für die Eigenherd-Schule ist SPD-Fraktionschef Bernd Bültermann – zugleich Leiter der Schule – nicht befangen. Zu dieser Einschätzung kommt die mittelmärkische Kommunalaufsicht. Es ist „kein unmittelbarer Vor- oder Nachteil“ für Bültermann oder für die Schule zu erkennen, heißt es in einem Schreiben an die WIR-Fraktion der Kleinmachnower Gemeindevertretung.

In der Diskussion um den Bau einer Zweifeldsporthalle sowie die erforderlichen Stellplätze drängte sich Gemeindevertretern wie auch Einwohnern die Frage auf, ob Schulleiter Bültermann mit entscheiden darf. Vor allem dessen Mitwirken bei der Anlage von Pkw-Stellflächen, über deren Anzahl und Platzierung gestritten wird, wurde kritisch gesehen. „Unserer Meinung nach ist Herr Bültermann befangen und darf nicht an der Entscheidungsfindung zur Sporthalle teilnehmen“, erklärten WIR in der Juni-Sitzung der Gemeindevertretung. „Als Rektor sollte er nur über Kontakte mit der Verwaltung in die Planung eingebunden sein, um die Anforderungen der Schule mitzuteilen, jedoch nicht auf der politischen Ebene in der Gemeindevertretung wirken.“ Mit dieser Einschätzung hatte sich die Fraktion anschließend an die Kommunalaufsicht gewandt.

Die Kommunalaufsicht sagt nun eindeutig, dass ein Mitwirkungsverbot Bültermanns nicht gegeben ist. Er habe keinen Vorteil von der Entscheidung, Parkflächen zu bauen, da der Schulleiter bereits über einen eigenen Stellplatz verfüge. Bültermann habe aber auch keinen Nachteil zu erwarten, da er künftig nicht auf einen Parkplatz verzichten muss.

Grundsätzlich meint die Belziger Behörde allerdings, dass „entgegen der Auffassung des Bürgermeisters“ auch zu prüfen ist, ob der SPD-Fraktionschef befangen ist, weil die Schule als Arbeitgeber von den Entscheidungen betroffen ist. Hier erkannte die Kommunalaufsicht zwar einen „Interessenwiderstreit“ für den Gemeindevertreter Bültermann, aber keinen unmittelbaren Vor- oder Nachteil für die Schule. Auf PNN-Anfrage hieß es dazu aus der Behörde: „Von einem Vorteil kann man nur sprechen, wenn der auch einen Geldwert hat.“ Das treffe aber auf zusätzliche Parkplätze nicht zu.

WIR-Vertreter John Banhart sagte dazu: „Obwohl wir von der Richtigkeit der Einschätzung der Kommunalaufsicht nicht überzeugt sind, begrüßen wir, dass mit der Stellungnahme das Wirken von Herrn Bültermann in dieser Sache wieder eine Grundlage hat, da Kommunalaufsicht und Bürgermeister die Verantwortung übernommen haben.“ pek/eck