Potsdamer Neueste Nachrichten 28.09.04
Bültermann bei Sporthalle unbefangen
Kommunalaufsicht
sieht kein Mitwirkungsverbot
Kleinmachnow - Bei den Beschlüssen zur Sporthalle für die Eigenherd-Schule ist
SPD-Fraktionschef Bernd Bültermann – zugleich Leiter der Schule – nicht
befangen. Zu dieser Einschätzung kommt die mittelmärkische Kommunalaufsicht. Es
ist „kein unmittelbarer Vor- oder Nachteil“ für Bültermann oder für die Schule
zu erkennen, heißt es in einem Schreiben an die WIR-Fraktion der Kleinmachnower
Gemeindevertretung.
In der Diskussion um den Bau einer Zweifeldsporthalle sowie die erforderlichen
Stellplätze drängte sich Gemeindevertretern wie auch Einwohnern die Frage auf,
ob Schulleiter Bültermann mit entscheiden darf. Vor allem dessen Mitwirken bei
der Anlage von Pkw-Stellflächen, über deren Anzahl und Platzierung gestritten
wird, wurde kritisch gesehen. „Unserer Meinung nach ist Herr Bültermann
befangen und darf nicht an der Entscheidungsfindung zur Sporthalle teilnehmen“,
erklärten WIR in der Juni-Sitzung der Gemeindevertretung. „Als Rektor sollte er
nur über Kontakte mit der Verwaltung in die Planung eingebunden sein, um die
Anforderungen der Schule mitzuteilen, jedoch nicht auf der politischen Ebene in
der Gemeindevertretung wirken.“ Mit dieser Einschätzung hatte sich die Fraktion
anschließend an die Kommunalaufsicht gewandt.
Die Kommunalaufsicht sagt nun eindeutig, dass ein Mitwirkungsverbot Bültermanns
nicht gegeben ist. Er habe keinen Vorteil von der Entscheidung, Parkflächen zu
bauen, da der Schulleiter bereits über einen eigenen Stellplatz verfüge. Bültermann
habe aber auch keinen Nachteil zu erwarten, da er künftig nicht auf einen
Parkplatz verzichten muss.
Grundsätzlich meint die Belziger
Behörde allerdings, dass „entgegen der Auffassung des Bürgermeisters“ auch zu
prüfen ist, ob der SPD-Fraktionschef befangen ist, weil die Schule als
Arbeitgeber von den Entscheidungen betroffen ist. Hier erkannte die
Kommunalaufsicht zwar einen „Interessenwiderstreit“ für den Gemeindevertreter Bültermann,
aber keinen unmittelbaren Vor- oder Nachteil für die Schule. Auf PNN-Anfrage
hieß es dazu aus der Behörde: „Von einem Vorteil kann man nur sprechen, wenn
der auch einen Geldwert hat.“ Das treffe aber auf zusätzliche Parkplätze nicht
zu.
WIR-Vertreter John Banhart sagte dazu: „Obwohl wir von der Richtigkeit der
Einschätzung der Kommunalaufsicht nicht überzeugt sind, begrüßen wir, dass mit
der Stellungnahme das Wirken von Herrn Bültermann in dieser Sache wieder eine
Grundlage hat, da Kommunalaufsicht und Bürgermeister die Verantwortung
übernommen haben.“ pek/eck