Potsdamer Neueste Nachrichten 17.08.04
Klage soll Funkmast kippen
Kleinmachnower Initiative aufgebracht wegen Anlage im Wohngebiet
Von Volker Eckert
Kleinmachnow - Eine Initiative von Anwohnern will den Sendemast im
Kleinmachnower Bannwald – mitten im Wohngebiet – juristisch zu Fall bringen.
Die Zeit eilt: Ist der Bau erst einmal abgeschlossen, sind laut Rechtsanwalt
und FDP-Landtagskandidat Hans-Peter Goetz rechtliche Mittel nicht mehr möglich.
In rund vier Wochen soll der Mast in Betrieb gehen.
Dass die Anwohner sich so spät formieren,
hat einen Grund. Bis vor kurzem wusste fast niemand von dem Bauvorhaben.
Zunächst hatte O2 vor anderthalb Jahren einen anderen Standort im Visier, doch
die Gemeindevertretung lehnte wegen der Nähe zu einer Kita ab. Der neue
Standort in dem schmalen Waldstreifen ist aber planungsrechtlich im so
genannten Außenbereich. Deshalb musste der Mobilfunkbetreiber nur einen
Bauantrag beim Belziger Landratsamt stellen. Als der bewilligt war,
organisierte das Unternehmen im Juli einen Informationstermin vor Ort. Doch
kaum jemand kam.
Die Postwurfsendung, mit der O2 nach eigener Darstellung eingeladen hat, ist
offenbar bei den Anwohnern nicht angekommen. Die FDP hat deshalb am
Freitagabend in Kleinmachnow ihrerseits zu einem Informationsabend eingeladen.
Auf heftige Kritik stieß dort auch die Terminwahl des Unternehmens: mitten in
den Sommerferien, als viele Anwohner naturgemäß nicht da waren.
FDP-Ortschef Norbert Gutheins bemängelte zudem, dass die Verwaltung von
Kleinmachnow weder Politik noch Anwohner von dem Verfahren unterrichtet habe,
zumal dessen Brisanz seit langem bekannt gewesen sei. Noch im Vorjahr hatte sie
eine Initiative der Gemeindevertretung abgelehnt, Sendemasten im
Siedlungsgebiet zu verbieten. Die Begründung damals: Das sei so kategorisch
nicht möglich.
Der Standort Bannwald verdeutlicht das. Die Widmung des Gebietes als
Außenbereich sollte klar machen, dass hier keine Wohn- oder Geschäftsbauten
entstehen. „Die gute Absicht hat sich gegen die Bürger gekehrt“, sagt
SPD-Landtagskandidat Jens Klocksin, der ebenfalls anwesend war. Dadurch hatte
Kleinmachnow auch keine Möglichkeit mehr zur Einflussnahme.
Die wollen die Anwohner nun in letzter Minute auf gerichtlichem Wege geltend
machen. Laut Jurist Hans-Peter Goetz gibt es dazu zwei Wege: Über die Verwaltungsgerichte
könne man zum Beispiel versuchen, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit
einzuklagen. Beim Landgericht wäre dagegen das Nachbarschaftsrecht Gegenstand
einer Klage. Hier bestehe die Möglichkeit, eine eventuelle Wertminderung des
eigenen Grundstücks geltend zu machen. Damit erfolgreich zu sein, ist laut
Goetz aber „schwierig“, die bisherigen Urteile in solchen Fällen würden eher
gegen die Anwohner sprechen. Am Donnerstag ist ein weiteres Treffen geplant, um
die Klage konkret vorzubereiten. Nach Goetz’ Schätzung kämen in der ersten
Instanz auf die Kläger Kosten von vielleicht 2000 bis 4000 Euro zu. Von den gut
30 Besuchern am Freitag sind offenbar viele bereit, sich zu beteiligen.
Für Unmut bei der FDP hat auch gesorgt, dass der Gemeindevertreterin Kornelia Kimpfel
der Einsicht in die Akten zu dem Verfahren verwehrt wurde. Bürgermeister
Wolfgang Blasig (SPD) begründet das auf PNN-Anfrage damit, dass er die nur im
Zusammenhang mit einem Beschluss der Gemeindevertretung gewähren kann, was hier
nicht der Fall war.
Blasig verweist ansonsten darauf, dass die Gemeinden durch die Bundesregierung
gehalten seien, den Aufbau des UMTS-Netzes zu unterstützen. In der
Stellungnahme zum Bauantrag habe man sich an der Gesetzeslage orientiert, die
keinen Widerspruch ermöglicht. Man habe O2 aber signalisiert, dass mit
Anwohnerprotest zu rechnen sei.