Potsdamer Neueste Nachrichten 24.06.04
Umstrittene Baugrube ist jetzt
Fall fürs Gericht
Kleinmachnow – Wann wird endlich Gras über die Baugrube in der
Rudolf-Breitscheid-Straße 25 wachsen? Diese Frage erhitzt seit Wochen in
Kleinmachnow die Gemüter von Nachbarn und Politik. Das Potsdamer
Verwaltungsgericht soll nun entscheiden, ob weitergebaut werden darf oder das
Loch wieder zugeschüttet wird. Gestern wurde der Fall in der Kammer IV des
Gerichts erstmals besprochen, eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
In der Gemeinde wächst unterdessen der Ärger über die nicht genehmigte
Baumaßnahme (PNN berichteten). Jens Klocksin von der SPD sprach unlängst im
Bauausschuss von einer „Räuberpistole“. Begonnen hat die bereits im Oktober
1995. Damals wurden auf dem hinteren Teil des Grundstückes 13 Bäume ohne
Genehmigung gefällt. Für die geplante Physiotherapiepraxis im vorderen
Grundstücksbereich sollte eine Tiefgarage gebaut werden. Obwohl die Garage
nicht genehmigt war, wurde im Jahr 1996 illegal eine Grube von rund 250
Quadratmetern und acht Meter Tiefe ausgehoben. Die Untere Bauaufsichtsbehörde
sprach einen Baustopp aus und wies an, die Grube wieder zu füllen, was bis
heute nicht geschehen ist.
Bauherrin Petra Loelke erhob jedoch Einspruch beim Verwaltungsgericht und
erhielt 1998 eine Baugenehmigung. Da hatte sie schon die Idee, statt eines
Parkdecks eine unterirdische Bädereinrichtung zu bauen. Auch dieses Projekt sei
nur als Kellergeschoss geplant, auf dem später Gras wachsen sollte, sagt sie
heute. Da die Bädereinrichtung allerdings nicht genehmigt wurde, habe sie
abermals Einspruch eingelegt.
Doch bereits die Bodenplatte in der Grube weist sichtbare Pumpschächte für den
Tiefenbrunnen einer Bäderanlage auf. Im Landratsamt befürchtet man nach den
jüngsten Bauarbeiten, die Ende Mai wieder begonnen worden waren, dass die
Bauherrin Tatsachen schaffen wolle, die es der Behörde erschweren könnten,
einen Abbruch durchzusetzen. Mitarbeiter Ulf Schilling bestätigte gestern, dass
der Baustopp, der am 27. Mai erneut verhängt wurde, nach wie vor gültig sei.
Die Behörde habe zudem ein Eilverfahren eingeleitet, um die Grube auffüllen zu
lassen. Zuvor müsse aber die Bodenplatte perforiert werden, damit Wasser
ablaufen könne.
Die Anwohner beklagen indes nicht nur, dass die Bauherrin den Behörden auf der
Nase rumtanze, sie befürchten auch, dass der Boden auf ihren Grundstücken
abrutschen könnte. Da außerdem kleine Kinder in den benachbarten Gärten
spielen, sei nicht auszuschließen, dass diese den Bretterzaun als Kletterwand
entdecken könnten.
Der bündnisgrüne Kreistagsabgeordnete Axel Müller, der seinerzeit den ersten
Baustopp mit anschob, fände es „fatal, die Geduld der Anwohner weiter zu
strapazieren“. Heute will seine Partei in der Sitzung der Gemeindevertreter den
Antrag einbringen, das gesonderte Bebauungsplanverfahren für die Bauherrin einzustellen.Kirsten
Graulich