„Fragwürdige“ Begründungen
Bund hält nochmalige
kritische Überprüfung des Schleusenausbaus für unnötig / Schönbohm fordert
neue politische Entscheidung
Kleinmachnow - Ein halbes Jahr nachdem die Bürgerinitiative „pro
Kanallandschaft Kleimachnower Schleuse“ mit einer umfangreichen Dokumentation
versucht hat, Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) vom „Unsinn“ des
Schleusenausbaus zu überzeugen, gibt es eine Antwort. Die Botschaft aus
Berlin: „Eine nochmalige kritische Auseinandersetzung mit den in der
Dokumentation dargestellten Varianten führte zu keiner besseren Lösung.“
In seiner Begründung bedient sich Dietmar Ernst, Referatsleiter im
Bundesverkehrsministerium, der Argumentation des Wasserstraßen-Neubauamtes:
Nur mit einer 190 Meter langen Schleuse könne der Eingriff in die sensiblen
Uferzonen des Teltowkanals minimiert werden, weil auf zusätzliche Koppel- und
Wartestellen verzichtet werden kann. Diese werden allerdings nur für
Schiffseinheiten benötigt, die auf Flüssen und Kanälen der
Wasserstraßenklasse V verkehren. Dieses Maß wird für den Teltowkanal jedoch
für unnötig betrachtet. Zumindest war dies bislang die Haltung des Berliner
Senats, der vor zwei Jahren von einem übermäßig großen Ausbau des Teltowkanals
abrückte. Für den damaligen Stadtentwicklungssenator Peter Strieder gab es
keinen Bedarf, den Teltowkanal für 185 Meter lange Schubverbände und 110
Meter große Motorgüterschiffe auszubauen. In Kleinmachnow sah man daher – die
Bürgerinitiative voran – die Notwendigkeit für eine Großschleuse nicht mehr
gegeben.
Umso mehr wundert sich nun Initiativensprecher Manfred Hauck, dass sich das
Bundesverkehrsministerium auf ein gemeinsames Schreiben der Länder Berlin und
Brandenburg bezieht. In dem wird erklärt, dass „dem Bau der neuen
Schleusenkammer in Kleinmachnow nichts mehr im Wege steht“. Von einem
Umdenken im Berliner Senat hat Hauck bislang indes nichts mitbekommen. Selbst
Senatssprecherin Petra Rohland kann „sich das Zitat nicht erklären“. Es sei
nicht Berliner Sache, sich zur Kleinmachnower Schleuse zu äußern. Für die
Hauptstadt gelte nach wie vor die Formel, dass eine Ausbaustufe der Klasse IV
für den Teltowkanal genügt. Auch der Osthafen, der einst als Zielhafen im
Rahmen des Wasserstraßenausbaus vorgesehen war, spiele im Berliner
Hafenkonzept nach wie vor keine Rolle mehr. Allerdings, so Rohlands
Einschränkung gestern gegenüber den PNN, sei der Ausbau des Teltowkanals eine
Angelegenheit des Bundes. Berlin selbst hat die Planungshoheit des Bundes zu
spüren bekommen, als die Stadt vor zwei Jahren dem Ausbau trotz einer
erfolgreichen Klage gegen eine fehlerhafte Planfeststellung zustimmen musste.
Bei der Kleinmachnower Bürgerinitiative kann sich Manfred Hauck den
vermeintlichen Schulterschluss zwischen Berlin und Brandenburg nur durch
einen Akt der „Amtshilfe“ erklären. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias
Platzeck stehe beim strittigen Ausbau der Schleuse „mit dem Rücken an der
Wand“ und sein SPD-Parteifreund und Berlins Regierender Bürgermeister Wolfgang
Wowereit habe ihm „einen Gefallen getan“. „Außerst fragwürdig“, befindet
Hauck.
Rückendeckung erhalten die Kritiker des Schleusenausbaus von Brandenburgs
Innenminister Jörg Schönbohm, zugleich CDU-Landtagskandidat aus Kleinmachnow.
In einem Schreiben an Platzeck Anfang Mai erinnert Schönbohm den
Ministerpräsidenten an dessen Zweifel, die er zu einer 190-Meter-Schleuse
selbst geäußert habe. In dem Brief, der den PNN vorliegt, sieht es Schönbohm
„dringend geboten, nach einer neuen politischen Entscheidung der
Landesregierung, eine Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses zu
erwirken“. Wie bereits die Bürgerinitiative vor wenigen Wochen gegenüber
Platzeck verdeutlichte, zitiert Schönbohm eine Vorbehaltungsklausel, wonach
der Schleusenausbau überprüft werden sollte, wenn neue Umstände vorliegen.
Schönbohm sieht diesen Fall eingetreten und hat Platzeck gebeten, „dieses
Thema aufzugreifen und gegebenfalls im Kabinett zu behandeln“. P. Könnicke
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