MAZ 05.07.08

 

BAUEN: Kräutergarten statt Urwald

Neu-Kleinmachnower sollte 134 Sträucher pflanzen

KLEINMACHNOW - Menschen, die im Musikerviertel in Kleinmachnow ein Haus bauen oder bereits gebaut haben, müssen weniger Bäume und Sträucher für das Zubetonieren ihres Grundstücks pflanzen als die Gemeinde verlangt. Das sagt Rechtsanwalt Bert Handschuhmacher. Der Grund: Die im April 2001 von Gemeinde und Abgeordneten im Bebauungsplan beschlossenen Auflagen bezüglich der Ausgleichspflanzungen seien rechtswidrig.

Die Gemeinde sollte nach Meinung von Handschuhmacher den Bebauungsplan ändern, damit der Landkreis, der auf Antrag die Baugenehmigung erteilt, solche Forderungen nicht mehr stellt. „Eigentlich müssten nun sämtliche Bebauungspläne in Kleinmachnow auf den Prüfstand“, so der Rechtsanwalt.

Handschuhmacher ist Jurist in Berlin und plant im September, seine Kanzlei und seinen Wohnsitz in die Kleinmachnower Rudolph-Breitscheid-Straße zu verlagern. Dort baut er ein Haus. „Ich sollte sieben Bäume und 134 Sträucher pflanzen, 40 Prozent der Fassaden mit Kletterpflanzen begrünen und auf dem Rest des 600 Quadratmeter großen Gartens Rasen sähen“, sagt der Rechtsanwalt. Dabei wolle er lieber einen „Kräuter- und Gemüsegarten“ anlegen. „Ich weiß nicht, wo ich den Urwald anlegen soll“, sagt Handschuhmacher.

Aus diesem Grund hat er sich mit einem Brief an den Bürgermeister gewandt. „Ein Bauherr, dessen Baugenehmigung entsprechende Auflagen enthielt, sprach eine Rüge an die Gemeinde aus“, bestätigte das Bauamt auf Anfrage der MAZ. Daraufhin habe sich die Verwaltung rechtlichen Rat eingeholt und nach eigenen Angaben festgestellt, „dass diese Regelungen in der Tat sehr weitreichend sind“. Nun empfehle das Gemeindeamt dem Landkreis, die entsprechenden Auflagen in der an Handschuhmacher erteilten Baugenehmigung ersatzlos zu streichen.

„Das ist aber ein absoluter Einzelfall“, hat Eckard Dehne, Ordnungsamtschef in der Gemeinde, gegenüber der MAZ betont. Schließlich sei es das Ziel dieser strengen Auflagen, „das grüne Ortsbild für künftige Generationen zu erhalten“, erklärt die Verwaltung. Deshalb werde es freiwillig von der Gemeinde keine weiteren Zugeständnisse geben. „Alle Kleinmachnower Bebauungspläne bleiben erhalten“, sagt Jörg-Arnold Ernsting vom Bauamt. „Nur wenn die Gemeinde den Bebauungsplan ändert, stellen wir solche Forderungen nicht mehr“, sagte Andrea Metzler, Sprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage der MAZ. Denn im Bauamt werde lediglich geprüft, ob die Angaben im Bauantrag mit den Vorgaben im Bebauungsplan übereinstimmen. „Wer nicht so viele Bäume pflanzen kann, muss Widerspruch einlegen“, sagt Metzler.

Die Verwaltung verweist jedoch darauf, dass die Sieben-Jahresfrist für mögliche Einwände bereits im April abgelaufen ist. Aus diesem Grund könne sich niemand mehr gegen diese Auflagen wehren. Das ist auch nachträglich möglich, meint hingegen Handschuhmacher. Die Kleinmachnower FDP will sich ebenso dafür stark machen, dass Festlegungen bezüglich Ersatzpflanzungen in allen Bebauungsplänen der Gemeinde überprüft werden. (Von Elke Kögler)