Märkische Allgemeine 15.04.08

 

DENKMALSCHUTZ: Weinberg-Viertel nur "Stückwerk"

Kleinmachnower Verwaltung legt Widerspruch ein

KLEINMACHNOW - Gegen die Einstufung der Pflasterstraßen im Kleinmachnower Weinberg-Viertel als Denkmal hat die Gemeindeverwaltung Widerspruch eingelegt. Kulturamtsleiter Ekkard Dehne bestätigte gestern entsprechende Informationen der MAZ. „Wir halten die Begründung des Landesdenkmalamtes nicht für stichhaltig“, so Dehne. In der Entwicklung Kleinmachnows habe das Viertel zwischen den Straßen Am Weinberg und Im Tal nur „eine untergeordnete Rolle gespielt“. Es sei letztlich „nur Stückwerk“ geblieben, was die Architekten dort geschaffen hätten. „Das Weinberg-Viertel ist historisch gesehen nicht so wichtig, wie das allgemein behauptet wird“, sagte Dehne.

Falls der Denkmalschutz zurückgenommen werde, könne die Straße Am Weinberg einfacher ausgebaut werden. Das Kopfsteinpflaster müsse dann „nicht unbeding“ erhalten werden, so Dehne. Liefere das Landesdenkmalamt aber überzeugende Argumente, werde die Gemeinde dies akzeptieren. Eine Entscheidung zum Widerspruch liegt laut Dehne noch nicht vor.

Die FDP-Fraktionsvorsitzende Kornelia Kimpfel nennt den Widerspruch der Verwaltung gegen die Unterschutzstellung „empörend“. Der Bürgermeister sei schriftlich aufgefordert worden, diesen „sofort zurückzuziehen“. Die Verwaltung maße sich an, in die Kompetenz der Gemeindevertretung einzugreifen.

Erst jüngst hätten die Abgeordneten ein Konzept zur Pflege von Denkmalen beschlossen und darin auch explizit die Straßenanlage im Weinberg-Viertel genannt. „Für den Umgang mit Denkmalen in unserem Ort ist grundsätzlich die Gemeindevertretung zuständig“, so die FDP-Politikerin. Es sei kein „Geschäft der laufenden Verwaltung“, sondern habe „elementare politische Bedeutung“. Das Handeln der Verwaltung hält die FDP in diesem Fall für „unzulässig und insofern nichtig“. sti