Märkische Allgemeine 18.01.08
KLEINMACHNOW - Das Kleinmachnower Standortkonzept für Mobilfunkanlagen verstößt gegen Bundesgesetze.
Mobilfunkbetreiber müssen sich nicht an die Festlegungen im Kleinmachnower Standortkonzept für Sendeanlagen halten. Der Grund: Das im Juli letzten Jahres von den Gemeindevertretern beschlossene Konzept ist rechtlich unwirksam. Das hat das Kreisbauamt der Verwaltung in einem Schreiben mitgeteilt.
Die Festlegungen bezüglich der Standorte, an denen Verwaltung und Abgeordnete die Errichtung eines Mastes erlauben, sind zu eng gefasst und verletzen damit Bundesrecht.
In dem nun ungültigen Papier sind drei konkrete Orte festgelegt worden, an denen Antennen errichtet werden dürfen: Ein Mast will das Mobilfunkunternehmen O2 im Gebiet Stolper Weg neben dem Netto-Mark und weitere im Bereich Wasserwerk sowie Augustinum platzieren. Außerdem dürfte laut dem verabschiedeten Papier keine Anlage im Umkreis von 200 Metern von Kindertagesstätten, Schulen und Senioreneinrichtungen entstehen.
In Gebieten, die ausschließlich für Wohnzwecke ausgewiesen sind, wollen die Gemeindevertreter ebenso keine Sendemasten erlauben. Diese Regelungen stünden jedoch nicht mit der derzeitigen Rechtslage im Einklang, schreibt Matthias Franke vom Fachdienst Kommunalaufsicht und Öffentliches Recht des Kreises.
„Kleinmachnow hat das falsche Instrument gewählt, um die genauen Standorte für Antennen rechtswirksam festzulegen“, hat Franke der MAZ auf Anfrage erklärt. So dürften solche Festlegungen nicht in einem Konzept niedergeschrieben werden, sondern müssten in den einzelnen Bebauungs- und Flächennutzungsplänen geregelt werden. Das bedeutet, dass alle in Kleinmachnow bereits beschlossenen Pläne geändert werden müssten, um das Konzept mit den Bundesgesetzen in Einklang zu bringen.
„Dazu sind wir derzeit aufgrund unseres großen Arbeitspensums nicht in der Lage“, sagte Bürgermeister Wolfgang Blasig (SPD) der MAZ. Derzeit gebe es jedoch keine Signale vom Mobilfunkbetreiber O2, dass weitere ungewollte Masten geplant sind, so Blasig weiter. Das hat auch Frank Fritzsche, Pressesprecher des Unternehmens, der MAZ bestätigt: „Das Konzept ist im Einvernehmen mit uns entstanden – und daran werden wir uns auch halten.“
Alle Bebauungspläne, die künftig erstellt oder geändert werden, sollen mit Regelungen zum Mobilfunk ausgestattet werden, versprach Blasig. Das Mobilfunkkonzept soll als „innergemeindliche Arbeitsgrundlage“ dienen. (Von Elke Kögler)