Märkische Allgemeine 7.11.07

 

Steuerschuld drückt Gemeinde

Fiskus fordert 179 000 Euro für Freibad-Zuschüsse Kleinmachnows

JÜRGEN STICH

KLEINMACHNOW Das Finanzamt fordert von der Kleinmachnower Wohnungsgesellschaft Gewog eine Steuernachzahlung von 179 000 Euro. Weil die kommunale Gesellschaft dieses Geld nun von der Gemeinde einfordert, war die "böse Überraschung" am Montag Thema im Finanzausschuss. Hintergrund der Nachforderung sind die Zuschüsse der Gemeinde an die Gewog, damit diese das Freibad Kiebitzberge betreibt. Seit dem 1. Januar 2001 ist die Wohnungsgesellschaft für die Sportanlage verantwortlich. "Es war aber von vornherein klar, dass die Defizite des Freibadbetriebs von der Gemeinde übernommen werden", sagte Gewog-Prokurist Carsten Fischer im Ausschuss. Rund 250 000 Euro jährlich schießt Kleinmachnow jährlich zu. "Wir sind davon ausgegangen, dass diese Zuschüsse nicht als Umsätze gelten, also auch nicht steuerbar sind", so Fischer.

Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt im vergangenen Jahr musste sich die Gesellschaft aber eines besseren belehren lassen. Für die Jahre 2001 bis 2005 forderte die Behörde nun rückwirkend 16 Prozent Umsatzsteuer, die besagten 179 000 Euro.

"Es gibt Urteile von Finanzgerichten, die diese Sichtweise leider stützen", sagte Fischer. Trotzdem sei die Gewog in Widerspruch gegangen. "Wir wollen zumindest erreichen, dass ein verminderter Steuersatz von sieben Prozent angewandt wird." Ende 2007 sei mit einer Entscheidung zu rechnen. "Das Geld ist aber jetzt fällig und wir müssen zahlen". Fischer wollte nicht ausschließen, dass sich die Gewog bei Zurückweisung des Widerspruchs zu einer Klage beim Finanzgericht Cottbus entscheidet. Bei den Abgeordneten erzeugten die Ausführungen des Prokuristen einen gewissen Unmut. "Hat man denn all die Jahre keinen Experten befragt?", wunderte sich Maximilian Tauscher (CDU). Andere Ausschussmitglieder sahen die Steuerberater der Gewog in der Verantwortung. Doch trotz des Ärgers – die Steuerschuld muss mit dem Nachtragshaushalt 2007 beglichen werden.

 

Märkische Allgemeine Zeitung 7.11.07

Steuerfalle

JÜRGEN STICH

Kommunale Freibäder sind überall in Deutschland Zuschussgeschäfte. Ohne eine jährliche Geldspritze kommen die Anlagen nicht aus, die Betriebskosten sind einfach zu hoch. Die Bäder würden nur dann kostendeckend arbeiten, wenn der Eintritt erhöht wird. Davor schrecken Städte und Gemeinden aber zurück. Der Besuch eines Freibads soll für möglichst viele Menschen erschwinglich bleiben. Diese soziale Pflicht lassen sich die Kommunen etwas kosten. Im Fall des Kleinmachnower Freibads Kiebitzberge sieht es nicht anders aus. Zwar betreibt die Wohnungsgesellschaft das Bad, das Defizit übernimmt jedoch die Gemeinde. Daran ist nichts auszusetzen, ärgerlich nur, dass der kommunale Zuschuss steuerpflichtig ist. In Kleinmachnow hatte man dies "übersehen", nun fordert das Finanzamt 179 000 Euro Nachzahlung.

Für die Zukunft ist geplant, dass die Nachbarorte Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf das Freibad gemeinsam betreiben. Dafür soll eine Gesellschaft gegründet werden. Nun besteht die Gefahr, dass auch diese in die Steuerfalle tappt und der Zuschuss für alle Beteiligten in die Höhe schnellt. Das gilt es abzuwenden. Kompetente Steuerberater könnten helfen, eine Lösung zu finden.