Märkische Allgemeine 7.11.07
JÜRGEN STICH
KLEINMACHNOW Das Finanzamt fordert von der Kleinmachnower Wohnungsgesellschaft
Gewog eine Steuernachzahlung von 179 000 Euro. Weil die kommunale Gesellschaft
dieses Geld nun von der Gemeinde einfordert, war die "böse
Überraschung" am Montag Thema im Finanzausschuss. Hintergrund der
Nachforderung sind die Zuschüsse der Gemeinde an die Gewog, damit diese das
Freibad Kiebitzberge betreibt. Seit dem 1. Januar 2001 ist die
Wohnungsgesellschaft für die Sportanlage verantwortlich. "Es war aber von
vornherein klar, dass die Defizite des Freibadbetriebs von der Gemeinde
übernommen werden", sagte Gewog-Prokurist Carsten Fischer im Ausschuss.
Rund 250 000 Euro jährlich schießt Kleinmachnow jährlich zu. "Wir sind
davon ausgegangen, dass diese Zuschüsse nicht als Umsätze gelten, also auch
nicht steuerbar sind", so Fischer.
Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt im vergangenen Jahr musste sich
die Gesellschaft aber eines besseren belehren lassen. Für die Jahre 2001 bis
2005 forderte die Behörde nun rückwirkend 16 Prozent Umsatzsteuer, die besagten
179 000 Euro.
"Es gibt Urteile von Finanzgerichten, die diese Sichtweise leider
stützen", sagte Fischer. Trotzdem sei die Gewog in Widerspruch gegangen.
"Wir wollen zumindest erreichen, dass ein verminderter Steuersatz von
sieben Prozent angewandt wird." Ende 2007 sei mit einer Entscheidung zu
rechnen. "Das Geld ist aber jetzt fällig und wir müssen zahlen".
Fischer wollte nicht ausschließen, dass sich die Gewog bei Zurückweisung des
Widerspruchs zu einer Klage beim Finanzgericht Cottbus entscheidet. Bei den
Abgeordneten erzeugten die Ausführungen des Prokuristen einen gewissen Unmut.
"Hat man denn all die Jahre keinen Experten befragt?", wunderte sich
Maximilian Tauscher (CDU). Andere Ausschussmitglieder sahen die Steuerberater
der Gewog in der Verantwortung. Doch trotz des Ärgers – die Steuerschuld muss
mit dem Nachtragshaushalt 2007 beglichen werden.
Märkische Allgemeine Zeitung 7.11.07
Kommunale Freibäder sind überall in
Deutschland Zuschussgeschäfte. Ohne eine jährliche Geldspritze kommen die
Anlagen nicht aus, die Betriebskosten sind einfach zu hoch. Die Bäder würden
nur dann kostendeckend arbeiten, wenn der Eintritt erhöht wird. Davor schrecken
Städte und Gemeinden aber zurück. Der Besuch eines Freibads soll für möglichst
viele Menschen erschwinglich bleiben. Diese soziale Pflicht lassen sich die
Kommunen etwas kosten. Im Fall des Kleinmachnower Freibads Kiebitzberge sieht
es nicht anders aus. Zwar betreibt die Wohnungsgesellschaft das Bad, das
Defizit übernimmt jedoch die Gemeinde. Daran ist nichts auszusetzen, ärgerlich
nur, dass der kommunale Zuschuss steuerpflichtig ist. In Kleinmachnow hatte man
dies "übersehen", nun fordert das Finanzamt 179 000 Euro Nachzahlung.
Für die Zukunft ist geplant, dass die Nachbarorte Kleinmachnow, Teltow und
Stahnsdorf das Freibad gemeinsam betreiben. Dafür soll eine Gesellschaft
gegründet werden. Nun besteht die Gefahr, dass auch diese in die Steuerfalle
tappt und der Zuschuss für alle Beteiligten in die Höhe schnellt. Das gilt es
abzuwenden. Kompetente Steuerberater könnten helfen, eine Lösung zu finden.