Märkische Allgemeine Zeitung 09.10.07
KLEINMACHNOW Im Streit um die Rückübertragung ehemals jüdischer Grundstücke in der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow rechnen die Anspruchsberechtigten frühestens Mitte 2008 mit einer Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde. "Erfahrungsgemäß wird es so lange dauern", sagte der Berliner Geschäftsmann Christian Meyer jetzt der Deutschen Presse-Agentur. Meyer hatte die Ansprüche von der Jewish Claims Conference übernommen und im September die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rückübertragung eines Grundstücks abgelehnt. Laut Potsdamer Verwaltungsgericht ist dieses Musterverfahren mit 700 anderen vergleichbar. Nach Angaben des Gerichts sind in dem Rechtsstreit noch fast 800 Verfahren anhängig. Es soll sich um Immobilien im Verkehrswert von rund 45 Millionen Euro handeln. Diese gehörten 1933 zum Vermögen der Siedlungsgesellschaft Kleinmachnow mbH und wurden überwiegend nach der sogenannten Arisierung des Betriebs veräußert. Knapp 80 Prozent der Geschäftsanteile hielt Adolf Sommerfeld, der im April 1933 aus Deutschland flüchtete. Im Fall der zuletzt versagten Rückübertragung hatten die Leipziger Richter auf den Siedlerschutz verwiesen, bei dem eine Rückübertragung ausgeschlossen wird. Mit dieser Vorschrift sollen Käufer geschützt werden, die zum Wohnungsbau bestimmtes Eigentum von einer Siedlungsgesellschaft erworben haben – zum üblichen Preis. Meyer hält diese Norm für verfassungswidrig. Die Leipziger Richter sahen dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. MAZ/dpa