Märkische Allgemeine Zeitung 19.09.07

 

Streit um Sex auf Schulklo soll per Scheck enden

Oberlandesgericht drängt Kleinmachnower Elite-Schule und Eltern eines gefeuerten Schülers zu Vergleich

ULRICH WANGEMANN

KLEINMACHNOW Mit einem Vergleich wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Streit zwischen der renommierten "Berlin Brandenburg International School" und einem Schüler enden, der wegen Sex auf der Toilette im vergangenen Jahr von der Schule flog. Die Eltern des heute 19-jährigen Fabian S. verständigten sich gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg/Havel darauf, den Konflikt beizulegen – welche Summe die Kleinmachnower Schule bezahlen soll, müssen die Parteien aushandeln.

Fabian S. – er war damals 17 Jahre alt – hatte im Januar 2006 während einer Freistunde mit einer gleichaltrigen Schülerin Oral-Sex auf der Toilette des benachbarten Grundschultrakts praktiziert. Zwei Wochen später verhafteten Polizisten den Jugendlichen im Unterricht. Zu diesem Zeitpunkt verdächtigten die Ermittler den Jungen aus gutem Hause, die junge Frau vergewaltigt zu haben. Bald stellte sich heraus, dass der Akt auf der Toilette dem Willen beider Schüler entsprach – die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.

Zwar war Fabian strafrechtlich voll rehabilitiert, doch den Schulverweis nahm die International School nicht zurück. Fabian S. hat bereits ein Schuljahr verloren. Seine Gespielin vom Grundschulklo dagegen verließ freiwillig nach dem Vorfall die noble Einrichtung und hat inzwischen ihr Abitur auf einer benachbarten Schule gemacht. Seit dem Schulausschluss streiten Fabians Eltern für die Wiederaufnahme des Jungen – nun hat mit dem OLG Brandenburgs oberste Instanz das Wort.

Während Fabians Eltern erzwingen wollen, dass ihr Kind, das derzeit ein Internat in der Schweiz besucht, wieder nach Kleinmachnow zurückkehren kann, hält die Schulleitung eine Wiedereingliederung in den laufenden Betrieb für undenkbar. "Für uns stand anfangs eine sexuell motivierte Straftat im Raum – wie hätten wir uns anders verhalten sollen?" sagte Schulanwalt Tim Wünnemann. Nach Klärung des Vergewaltigungsvorwurfs hätten die Eltern jede Beilegung des Konflikts abgelehnt und die Geschichte via Boulevardzeitung in die Öffentlichkeit getragen. "Wir wurden in der Presse mit Füßen getreten", sagte Wünnemann. Angesichts dieses Verlaufs und der Verfehlung des Schülers sei es nicht vorstellbar, "dass Fabian als strahlender Held anrückt".

Demgegenüber betonte Fabians Mutter Nicole S. vor dem OLG, ihr Sohn wolle "ausdrücklich wieder an die Schule". Er habe dort "Superlehrer und seine Freunde".

Das Gericht machte gestern klar, dass der Schulausschluss durchaus angreifbar sei. "Eine Abmahnung wäre verhältnismäßig gewesen", ließ der Vorsitzende Richter Joachim Hütter die Rechtsauffassung der Kammer durchblicken. Die Schule hätte den Jungen für die Zeit der Ermittlungen vom Unterricht suspendieren und zeitweise auf eine andere Schule schicken können, sagte Hütter. Da die Schule sich Toleranz auf ihre Fahnen geschrieben habe, stelle die Kammer sich die Frage, ob "sich im Falle pubertären Fehlverhaltens nicht Milde ausüben lässt", sagte Hütter.

Allerdings hält die Kammer das Verhältnis zwischen Schüler und Lehranstalt für derart zerrüttet, dass sie beide Seiten beschwor, die Angelegenheit mit einem Vergleich beizulegen. Auf rund 70 000 Euro schätzen die Eltern die Kosten, die ihnen durch das Internatsjahr in der Schweiz entstanden sind. Ihre finanziellen Reserven seien aufgezehrt, sagte Fabians Mutter. In den kommenden drei Wochen wollen die Streitparteien sich auf eine Summe einigen.