Märkische Allgemeine Zeitung 20.06.07
ELKE KÖGLER
KLEINMACHNOW Den Waldcharakter der Gemeinde Kleinmachnow zu erhalten, ist das
oberste Ziel der Gehölzschutzsatzung. Das umfassende Regelwerk, das 2001 von
den Gemeindevertretern beschlossen wurde, ist jedoch "rechtlich
angreifbar". Aus diesem Grund wurde im Ordnungsamt eine neue Fassung
erarbeitet. Nachdem die Mitglieder des Umweltausschusses einige Korrekturen
vorgenommen hatten, lag nun die Neuauflage am Montag im Hauptausschuss vor.
Nach dem aktuellen Satzungsentwurf dürfen Laub-, Nadel- und Walnussbäume sowie
Esskastanien nicht gefällt werden, die einen Stammumfang von 60 Zentimetern und
mehr aufweisen. Gemessen wird in einer Höhe von einem Meter oder unmittelbar
unterhalb der Baumkrone. Da die zur Zeit gültige Satzung jedoch alle Bäume ab
einem Umfang von 30 Zentimetern schützt, beantragte die SPD-Abgeordnete Nina
Hille, dieses Maß beizubehalten. Das unterstützte auch Klaus-Jürgen Warnick
(Die Linke). "Es gibt genug Menschen, die nur darauf warten, sämtliche
Bäume zu fällen", ist sich Warnick sicher. Zwar verstehe er das Argument,
dass Bäume damit weniger Chancen hätten, die 30 Zentimeter zu erreichen. Doch
der bereits vorhandene Grünbestand müsse auf jeden Fall geschützt werden.
Keinen Anhaltspunkt dafür, "dass die Sägeblätter schon geschärft
sind", könne Ludwig Burkardt (CDU) erkennen. "Wir haben Vertrauen in
unsere Bürger, dass sie den Charakter des Ortes erhalten wollen."
Schließlich hätten sie sich aufgrund des Baumbestandes dafür entschieden, in
Kleinmachnow zu wohnen.
Ein Gerechtigkeitsproblem plagt hingegen den Vorsitzenden des Umweltausschusses
Michael Scharp (SPD). Da nicht auf allen Grundstücken die selbe Anzahl von
Bäumen wächst, sollten Reglungen für Ersatzpflanzungen vom jeweiligen
Baumbestand abhängig gemacht werden. Diese müssten dann festgeschrieben werden.
"Das ist nur schwer händelbar", entgegnete Ordnungsamtschef Eckard
Dehne.
Neben Bäumen schützt die Satzung auch Eiben-, Rotbuchen- oder Ligusterhecken,
die eine Wuchshöhe von 1,50 Meter und eine Länge von fünf Metern überschreiten.
Nicht unter Schutz stehen Obstbäume. Walnuss, Esskastanie und Edeleberesche
zählen jedoch nicht dazu. Alle Bewohner sind dazu verpflichtet, sämtliche auf
ihrem Grundstück wachsenden Gehölze zu pflegen. Das beschränkt sich jedoch
nicht nur auf den Verzicht von Rodungen. Auch Verletzungen wie Wunden oder
Krankheitsherde müssen behandelt werden. Um Bäume, Sträucher und Hecken vor
Schäden zu bewahren, ist es verboten, den Wurzelbereich zu bebauen oder zu
verdichten. Straßenbäume sind davon aber nicht betroffen.
Wer vitale aber auch abgestorbene Gehölze beseitigen will, muss dies
schriftlich bei der Gemeinde beantragen. Das befürworteten auch die
Abgeordneten. Ebenso stimmten sie nach einer kontroversen Diskussion dem
Satzungsentwurf sowie dem Antrag zur Reduzierung des schützenswerten
Stammumfangs zu.