Märkische Allgemeine Zeitung 20.06.07

 

Kleinmachnow will sein Grün bewahren

Neue Gehölzschutzsatzung diskutiert

ELKE KÖGLER

KLEINMACHNOW Den Waldcharakter der Gemeinde Kleinmachnow zu erhalten, ist das oberste Ziel der Gehölzschutzsatzung. Das umfassende Regelwerk, das 2001 von den Gemeindevertretern beschlossen wurde, ist jedoch "rechtlich angreifbar". Aus diesem Grund wurde im Ordnungsamt eine neue Fassung erarbeitet. Nachdem die Mitglieder des Umweltausschusses einige Korrekturen vorgenommen hatten, lag nun die Neuauflage am Montag im Hauptausschuss vor.

Nach dem aktuellen Satzungsentwurf dürfen Laub-, Nadel- und Walnussbäume sowie Esskastanien nicht gefällt werden, die einen Stammumfang von 60 Zentimetern und mehr aufweisen. Gemessen wird in einer Höhe von einem Meter oder unmittelbar unterhalb der Baumkrone. Da die zur Zeit gültige Satzung jedoch alle Bäume ab einem Umfang von 30 Zentimetern schützt, beantragte die SPD-Abgeordnete Nina Hille, dieses Maß beizubehalten. Das unterstützte auch Klaus-Jürgen Warnick (Die Linke). "Es gibt genug Menschen, die nur darauf warten, sämtliche Bäume zu fällen", ist sich Warnick sicher. Zwar verstehe er das Argument, dass Bäume damit weniger Chancen hätten, die 30 Zentimeter zu erreichen. Doch der bereits vorhandene Grünbestand müsse auf jeden Fall geschützt werden.

Keinen Anhaltspunkt dafür, "dass die Sägeblätter schon geschärft sind", könne Ludwig Burkardt (CDU) erkennen. "Wir haben Vertrauen in unsere Bürger, dass sie den Charakter des Ortes erhalten wollen." Schließlich hätten sie sich aufgrund des Baumbestandes dafür entschieden, in Kleinmachnow zu wohnen.

Ein Gerechtigkeitsproblem plagt hingegen den Vorsitzenden des Umweltausschusses Michael Scharp (SPD). Da nicht auf allen Grundstücken die selbe Anzahl von Bäumen wächst, sollten Reglungen für Ersatzpflanzungen vom jeweiligen Baumbestand abhängig gemacht werden. Diese müssten dann festgeschrieben werden. "Das ist nur schwer händelbar", entgegnete Ordnungsamtschef Eckard Dehne.

Neben Bäumen schützt die Satzung auch Eiben-, Rotbuchen- oder Ligusterhecken, die eine Wuchshöhe von 1,50 Meter und eine Länge von fünf Metern überschreiten. Nicht unter Schutz stehen Obstbäume. Walnuss, Esskastanie und Edeleberesche zählen jedoch nicht dazu. Alle Bewohner sind dazu verpflichtet, sämtliche auf ihrem Grundstück wachsenden Gehölze zu pflegen. Das beschränkt sich jedoch nicht nur auf den Verzicht von Rodungen. Auch Verletzungen wie Wunden oder Krankheitsherde müssen behandelt werden. Um Bäume, Sträucher und Hecken vor Schäden zu bewahren, ist es verboten, den Wurzelbereich zu bebauen oder zu verdichten. Straßenbäume sind davon aber nicht betroffen.

Wer vitale aber auch abgestorbene Gehölze beseitigen will, muss dies schriftlich bei der Gemeinde beantragen. Das befürworteten auch die Abgeordneten. Ebenso stimmten sie nach einer kontroversen Diskussion dem Satzungsentwurf sowie dem Antrag zur Reduzierung des schützenswerten Stammumfangs zu.