Märkische Allgemeine Zeitung 13.01.06
Freibad-Zuschuss
bleibt unter Verschluss
Teltower Abgeordnete fordern Informationen vom
Kleinmachnower Bürgermeister
TELTOW
Die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zum Betrieb des Kleinmachnower
Freibades Kiebitzberge lässt noch auf sich warten. Doch zumindest haben sich
die Bürgermeister von Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf darauf verständigt,
dass alle drei Kommunen für 2006 einen finanziellen Zuschuss tragen. Von den
insgesamt 240 000 Euro laut Wirtschaftsplan der Kleinmachnower Gemeinnützigen
Wohnungsgesellschaft (Gewog) für dieses Jahr soll Teltow bis April entsprechend
seiner Einwohnerzahl 46 400 Euro beisteuern und Stahnsdorf 30 800 Euro. Den
Löwenanteil trägt Kleinmachnow mit einem Sockelbetrag von 120 000 Euro und
einer weiteren Zahlung in Höhe von 42 800 Euro.
Die Teltower Stadtverordneten haben die Entscheidung zum
Zuschuss indes am Mittwoch erst einmal verschoben und folgten damit einem
Antrag des Finanzausschussvorsitzenden Peter Joachim Trog (CDU). Der betonte:
"Unsere Fraktion stimmt nicht zu, aber nicht weil sie gegen den Zuschuss
ist." Als Grund nannte er vielmehr, dass der Kleinmachnower Bürgermeister
und der Geschäftsführer der Gewog eigentlich im Finanzausschuss zu dem Thema
Rede und Anwort stehen sollten. Doch weder seien die Herren zum Ausschuss
erschienen, noch hätten sie sich anderweitig gemeldet, sagte Trog. Somit hatte
man die entsprechende Haushaltsstelle erst einmal gesperrt.
Und an dieser Information aus Kleinmachnow hält man
weiterhin fest - eine Ansicht, die u.a. auch SPD-Fraktions-chef Berndt Längrich
unterstützte. Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) bestätigte zwar, dass mit den
Kleinmachnower Vertretern diskutiert werden sollte, jedoch unter anderem
Vorzeichen. Dabei sollte es um die gemeinsame Gesellschaft zum Betrieb des
Freibades gehen. Dieses Thema müsse unbedingt intensiver beraten werden, nicht
jedoch der Zuschuss.
Noch steht nicht fest, wann die Gesellschaft ihre Arbeit
aufnehmen kann. Wie es heißt, gibt es hinsichtlich der Gründung einer GmbH noch
rechtliche Bedenken von Seiten des Landkreises wegen dieser Gesellschaftsform
und der gemeinsamen Beteiligung der drei Kommunen daran. A.K.