Märkische Allgemeine Zeitung 13.01.06

Freibad-Zuschuss bleibt unter Verschluss
Teltower Abgeordnete fordern Informationen vom Kleinmachnower Bürgermeister

TELTOW Die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zum Betrieb des Kleinmachnower Freibades Kiebitzberge lässt noch auf sich warten. Doch zumindest haben sich die Bürgermeister von Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf darauf verständigt, dass alle drei Kommunen für 2006 einen finanziellen Zuschuss tragen. Von den insgesamt 240 000 Euro laut Wirtschaftsplan der Kleinmachnower Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (Gewog) für dieses Jahr soll Teltow bis April entsprechend seiner Einwohnerzahl 46 400 Euro beisteuern und Stahnsdorf 30 800 Euro. Den Löwenanteil trägt Kleinmachnow mit einem Sockelbetrag von 120 000 Euro und einer weiteren Zahlung in Höhe von 42 800 Euro.

Die Teltower Stadtverordneten haben die Entscheidung zum Zuschuss indes am Mittwoch erst einmal verschoben und folgten damit einem Antrag des Finanzausschussvorsitzenden Peter Joachim Trog (CDU). Der betonte: "Unsere Fraktion stimmt nicht zu, aber nicht weil sie gegen den Zuschuss ist." Als Grund nannte er vielmehr, dass der Kleinmachnower Bürgermeister und der Geschäftsführer der Gewog eigentlich im Finanzausschuss zu dem Thema Rede und Anwort stehen sollten. Doch weder seien die Herren zum Ausschuss erschienen, noch hätten sie sich anderweitig gemeldet, sagte Trog. Somit hatte man die entsprechende Haushaltsstelle erst einmal gesperrt.

Und an dieser Information aus Kleinmachnow hält man weiterhin fest - eine Ansicht, die u.a. auch SPD-Fraktions-chef Berndt Längrich unterstützte. Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) bestätigte zwar, dass mit den Kleinmachnower Vertretern diskutiert werden sollte, jedoch unter anderem Vorzeichen. Dabei sollte es um die gemeinsame Gesellschaft zum Betrieb des Freibades gehen. Dieses Thema müsse unbedingt intensiver beraten werden, nicht jedoch der Zuschuss.

Noch steht nicht fest, wann die Gesellschaft ihre Arbeit aufnehmen kann. Wie es heißt, gibt es hinsichtlich der Gründung einer GmbH noch rechtliche Bedenken von Seiten des Landkreises wegen dieser Gesellschaftsform und der gemeinsamen Beteiligung der drei Kommunen daran. A.K.