MATTHIAS ANKE
KLEINMACHNOW Die Kleinmachnower Anschlussstelle der
Autobahn 115 in Richtung Berlin wird nicht vor dem 1. Juli wieder frei gegeben.
Auch der etwa zwei Kilometer lange Abschnitt vor der Abfahrt bleibt bis dahin
gesperrt. Der Verkehr wird weiterhin auf die Gegenfahrbahn geleitet. Viele
Autofahrer und besonders die davon betroffenen Kleinmachnower rätseln aber
mittlerweile schon seit dem 24. Mai, was mit der erst 2001 eröffneten Strecke
passiert sein könnte.
Jetzt besteht Klarheit: Die Sperrung hat allein die
Brücke über den Teltowkanal verursacht, teilt der brandenburgische
Landesbetrieb Straßenwesen der MAZ mit. Bei einer Routinekontrolle sind Schäden
an den Lagern der Brücke festgestellt worden. Sie sind für das Bauwerk
lebenswichtig, denn sie halten sie beweglich. Würden diese Lager nicht erneuert
werden, könnten Dehnungsvorgänge aufgrund der Temperaturschwankungen zwischen
den Jahreszeiten die Brücke zerstören. Die Konstruktion für den Übergang zum
Straßenbelag war bereits nicht mehr beweglich. Glücklicherweise sind aber
lediglich die Lager beschädigt. Es war wohl zu wenig Spielraum vorhanden.
So klar wie damit der Grund für die Fahrbahnsperrung ist,
so unklar sind die Ursachen für den Schaden an der Brücke. Dieser sei
"unerklärlich", heißt es in einer Stellungnahme des Landesbetriebs
für Straßenwesen gegenüber dem Brandenburger Verkehrsministerium. Die Reparatur
muss damit aus eingeplanten Erhaltungskosten bezahlt werden. Denn derjenige,
der den Bau ausgeführt hat, hätte nur belangt werden können, wäre ihm die
Schuld eindeutig nachzuweisen. Das ist sie aber offenbar nicht.
Dabei wurde die Brücke erst im Jahre 1998 gebaut und die
darüber führende A 115 drei Jahre später auf beiden Seiten frei gegeben. 2003,
also fünf Jahre nach Fertigstellung, fand die erste Überprüfung statt, um noch
im Zeitrahmen bleiben zu können, in dem eine Gewährleistung durch die bauausführende
Firma möglich wäre.
"Der Schaden wurde zwar 2003 festgestellt, doch es
mussten für konkrete Messungen noch weitere Jahreszeiten abgewartet
werden", begründet Cornelia Jens vom Landesbetrieb für Straßenwesen die
Vorgehensweise. Zahlreiche Gutachter hätten sich mit dem Fall beschäftigt.
Schließlich sei es nicht nachvollziehbar gewesen, welcher Fehler begangen
wurde. Der "schwierige Baugrund" hat den Schaden
"unvorhersehbar" gemacht, wie Jens sagt. Die Brücke über den
Teltowkanal, die auf Betonpfählen ruht, besteht je einem Teil für jeweils eine
Fahrtrichtung. Trotz theoretischer Planungen wurde aber nicht mit solchen Bodenveränderungen
gerechnet, wie man sie jetzt festgestellt hat, so die Behörde. Sie reichten
wohl, um auf einen der beiden Brückenteil einzuwirken.
Um ihr für Dehnungen mehr Spielraum zu geben, musste die
quer unter der Straße eingebaute Konstruktion freigelegt und verändert werden.
Wer sich wundert, dass trotz der Sperrung tagelang keine Arbeiter zu sehen
sind, sei beruhigt: Der Beton muss aushärten.