Märkische Allgemeine Zeitung 18.02.05
Vergleich
kam nicht zustande
Erneuter Prozess zu Sommerfeld-Siedlung / Neue Dokumente aufgetaucht
JÜRGEN
STICH
KLEINMACHNOW In einem Streitfall, betreffend die Rückübertragungsansprüche in
der Kleinmachnower Sommerfeld-Siedlung, ist gestern vor dem Potsdamer
Verwaltungsgericht ein Vergleich gescheitert. Der Rechtsbeistand der heutigen
Besitzer des mit einer "Datsche" bebauten Grundstücks im
"Meisenbusch" hatte 10 000 Euro angeboten. Dafür sollte der Berliner
Immobilienkaufmann Christian Meyer, der die Rückübertragung der Fläche
einfordert, auf seinen Anspruch verzichten. Makler Meyer taxierte den Marktwert
des Grundstücks auf 120 000 Euro und nannte eine Summe von "rund 100 000
Euro" als ein mögliches Vergleichsangebot. Darauf wollte die Gegenseite
jedoch nicht weiter eingehen.
In der weiteren Verhandlung machte Verwaltungsrichter Wilfried Hamm deutlich,
dass seine Kammer die Rückgabe des Grundstücks für geboten halte. Er würde an
der Rechtsauffassung festhalten, die das Potsdamer Gericht bereits in einem
anderen Fall favorisierte, bei dem es im vergangenen Jahr um ein Grundstück im
"Brodberg" ging. Pikant: Das Potsdamer Urteil zum Brodberg-Grundstück
wäre vom Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2004 beinahe gekippt worden, wenn
sich nicht kurz zuvor die jetzige Besitzerin und Christian Meyer außergerichtlich
geeinigt hätten (MAZ berichtete).
Insgesamt fordert der 53-jährige Berliner die Restitution von jetzt noch 867
Grundstücken in Kleinmachnow. Das Gebiet südlich der Stammbahntrasse war 1927
von der Siedlungsgesellschaft Kleinmachnow erworben worden, die zum Baukonzern
des jüdischen Unternehmers Adolf Sommerfeld gehörte. Persönlich hielt
Sommerfeld annähernd 79 Prozent der Anteile am Konzern.