14.01. "KEIN ABGESANG AUF DIE KAMMERSPIELE" / BALD GESPRÄCHE
Gemeinde will am Ball bleiben

 

 

 

KLEINMACHNOW Bürgermeister Wolfgang Blasig hat die Hoffnung nicht aufgegeben, dass die Kammerspiele mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde weiter geführt werden können. "Einen Abgesang auf das Kulturhaus werde ich nicht anstimmen", sagte er gestern zur MAZ.

Das Zauberwort heißt: Public-Private-Partnership. Zu deutsch schlägt Blasig eine Kooperation zwischen Gemeinde, dem Förderverein "Freunde und Förderer der Kleinmachnower Kammerspiele" und dem Eigentümer Karl-Heinz Bornemann vor.

Als erster Schritt müsste nach den Vorstellungen des Bürgermeisters ein "Betreiberkonsortium" für die Kammerspiele gegründet werden. "Das könnte zum Beispiel ein Verein sein." Dieser würde das Haus vom Eigentümer pachten. Vorteil: Die Gemeinde sähe sich dann in der Lage, einen solchen Verein finanziell zu unterstützen und sich auf diese Weise am Betrieb der Kammerspiele zu beteiligen.

Kommunale Zuschüsse an Privatpersonen seien dagegen weitaus schwieriger umzusetzen. Blasig sprach sich auch dagegen aus, einzelne Projekte im Kulturhaus zu finanzieren, vielmehr eröffne das Zusammenspiel von "privater und öffentlicher Hand" mehr Möglichkeiten.

Eigentümer Bornemann, der in diesem Konstrukt nach Vorstellungen Blasigs eine "moderate" Pacht erheben könnte, ist nun aufgerufen, sich an der Partnerschaft zu beteiligen. So könnte er einen Teilbereich - etwa das Kino - als Veranstalter selbst führen.

Für kulturelle Aufgaben sind im Kleinmachnower Haushalt 2004 bislang 40 000 Euro vorgesehen. Zwei Drittel dieser Summe würde ausreichen, um den Betrieb der Kammerspiele in der beschriebenen Weise abzusichern, sagte Blasig. Demnächst soll es erste Gespräche zwischen Bürgermeister und Förderverein in dieser Sache geben.

Die Initiative einiger Gemeindevertreter, die sich in die Verhandlungen zwischen Gemeinde und Eigentümer eingeschaltet hatten, nannte Blasig "löblich". Das dort besprochene Angebot Bornemanns, bei einem neuen Vertrag die Pacht für die Gemeinde erheblich zu senken, liege der Verwaltung aber nicht vor. sti