Leitlinien für die Zweifeldsporthalle der Eigenherdschule
1. Die Zweifeldsporthalle dient vorrangig dem
Schulsport. Außerdem wird Kita- und Hortgruppen eine privilegierte Nutzung
eingeräumt. Unter Beachtung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme insbesondere
in Bezug auf die Anwohner soll aber auch eine verträgliche Nutzung für
Freizeit- und Vereinssport ermöglicht werden.
2.
Die
Bruttogeschossfläche hat sich an der DIN 18032 – 1 (ca. 1.500 m²) zu orientieren.
Entsprechend der Nutzungsvorstellungen soll das Raumprogramm eine optimale
Nutzung für den Schulsport gewährleisten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Zuschauer
sich in angemessener Weise und Entfernung zum Spielfeld aufhalten können.
Bevorzugt wird eine Galerielösung (Beispiel: Turnhalle Steinwegschule). Eine
Tribüne soll nicht erstellt werden.
3.
Die Firsthöhe der
Zweifeldsporthalle soll der Traufhöhe der Eigenherdschule angeglichen werden.
4.
Für die
Herstellungskosten (Kostengruppe 200 – 700) incl. Außenanlagen, aber ohne
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, gilt als Obergrenze der Betrag von 2,2 Mio.
€ brutto. Mehrkosten sind durch ein Mehr an Qualität nachzuweisen.
5.
Der Eingangsbereich ist
im Zusammenhang mit dem Eingang zur Schule unter Einbeziehung der Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung zu gestalten. Dabei ist der Straßenbereich „Im Kamp“ im
Bereich zwischen Schule und Sportanlagen verkehrlich so zu beruhigen, dass (durch
mindestens Schritttempo oder teilweise Durchfahrtsbeschränkungen und ähnliches)
die Anlagen als zusammengehörig betrachtet werden können.
6.
Die Anzahl der
Stellplätze ist so gering wie möglich zu halten.
7.
Eine ökologische
Bauweise ist zu beachten. Die Nutzung regenerativer Energien ist anzustreben.
8. Die Kosten des Bauvorhabens (HUBau) sind vor und nach
Abschluss des Bauvorhabens durch einen unabhängigen Sachverständigen zu prüfen
(z.B. Kommunalbau Potsdam).
9. Alternativ zur individuellen Planung und Errichtung
ist die Aufstellung einer Halle eines Fertiganbieters im Sinne einer möglichen
Kostenreduzierung zu prüfen.
10. Der bisher vorgesehene Standort auf der Nordseite des
Grundstückes ist im Interesse der Anwohner auf mögliche Alternativen zu
überprüfen.
11. Für Planung und Durchführung zu den Punkten 5., 6.
und 10. ist ein Freianlagenplaner zu beauftragen. Die Vergabe ist öffentlich
auszuschreiben. Die Aufsicht obliegt der Verwaltung, FB Bauen und Wohnen.
Angestrebt wird ein gestalterischer Rahmenplan, der die Punkte Erschließung,
ruhender Verkehr, Eingangssituation und die Einordnung in das Umfeld beurteilt.
Verabschiedet im SKS, 10.06.2004