"Der Rahmenvertrag vom 17.09.2003 ist mangels Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens unter Verstoß gegen das geltende Vergaberecht zustande gekommen"
"Aus haushaltsrechlichen und europarechtlichen Gründen besteht für die Vergabe unterhalb der Schwellenwerte liegender Aufträge die Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestmasses an Transparenz"
Der Rahmenvertrag wurde von Bürgermeister Blasig (SPD) im Jahr 2003 kurz vor der Kommunalwahl abgeschlossen. Aufgrund dieses Vertrages sollten Aufträge in Höhe von 420 000 Euro freihändig, - d.h. ohne Ausschreibung - an das Büro Kuhn vergeben werden. hatten die Erteilung eines Auftrages an Kuhn mit unseren Einsprüchen und unserer Pressearbeit verhindert. Die Gemeinde Kleinmachnow musste für die Feststellung der sogar für Laien offensichtlichen Rechtswidrigkeit 3062 Euro bezahlen.
Eine Forderung im Gutachten war: bei der zukünftigen Vergabe des Auftrages muss eine Veröffentlichung in einschlägigen Blättern ("einfacher Aufruf") erfolgen. Mal sehen, wie Bürgermeister Blasig mit dieser Auflage umgeht!
fordern Bürgermeister Blasig dazu auf, geltende Rechtsvorschriften zu achten und rechtswidrige Verträge aller Art sofort zu beenden.