Bürgermeister Blasig holt sich Kondor-Wessels ins Haus
Bürgermeister Blasig hat eine erst im August neu geschaffene Stelle in der
Bauverwaltung mit einem ehemaligen Mitarbeiter der DEG GmbH - Herrn Mielke - besetzt.
Dies teilte er auf Anfrage von John Banhart im Hauptausschuß mit.
Damit ist genau der Fall eingetreten, den wir vorhergesehen haben
(siehe Erklärung vom 31.08.2006).
für Kleinmachnow
wertet diese Vorgänge so:
- die Stelle ist von Blasig offensichtlich geschaffen worden, um Mitarbeiter der DEG zu versorgen.
Die DEG - zu 50% in den Händen von Kondor-Wessels - ist in Schwierigkeiten, da die Gemeindevertretung
es Bürgermeister Blasig zunehmend schwer macht, freihändig und rechtswidrig Aufträge an diese Firma
zu geben. Auch die indirekten Geldströme von der Gemeinde über die Briefkastenfirma P&E zur DEG
(und von dort zu den Firmen des Kondor-Wessels-Konzerns) sind nicht mehr garantiert.
Es war deshalb schon länger in SPD-Kreisen das Thema, dass Mitarbeiter der DEG -
ihr Geschäftsführer ist SPD-Mitglied - "untergebracht" werden müssen.
- Die Tatsache, dass unter 30 Kandidaten ausgerechnet der Wunschkandidat Blasigs die Stelle
bekommen hat, lässt erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des
Einstellungsverfahrens aufkommen. Die Tatsache, dass angeblich eine andere Bewerberin auf
Platz 1 war und dann "nicht mehr zur Verfügung stand", wie Blasig sich ausdrückte,
ändert daran nichts. Solche Konstellationen sind schwer nachprüfbar.
- für Kleinmachnow befürchtet, dass Blasigs Bauverwaltung in Zukunft noch mehr
die Interessen von Kondor-Wessels gegen die allgemeinen Interessen Kleinmachnower Bürger durchsetzen wird.
Kondor-Wessels erwartet von Blasig noch viele Gefälligkeiten: zu nennen ist eine
profitable Vermarktung der Gewerbeflächen im Ortszentrum - Blasig hat hier gerade ein
gigantisches Alten- und Pflegeheim zugestanden - oder eine dichtere Bebauung dort.
Mit einem ehemaligen Mitarbeiter direkt in der Bauverwaltung wird das leichter funktionieren.
Das neue "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" schreibt ein objektives und
dokumentiertes Auswahlverfahren vor und gibt unterlegenen Bewerbern das Recht auf
Überprüfung und ggf. auf Schadensersatz. Wir raten unterlegenen Bewerbern,
Akteneinsicht zu verlangen und das Verfahren zu überprüfen.
John Banhart, 05.03.2007