Gemeinde Kleinmachnow

 

    Beschlussvorlage

x    Antrag

x    öffentlich

    nichtöffentlich

 

 

Datum: 16.02.2005

Einreicher: UBK/Wir

DS-Nr.:

 

 

Entgegennahme KSD:

 

Verfahrensvermerk:

 

    Genehmigung

    Anzeige

    Ankündigung

    Veröffentlichung

 

 

    Bekanntmachung

 

    Auslage

Beratungsfolge

Empfehlung

Sitzung

 

 

DS-Nr.

geplant

Endtermin

 

Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales

 

 

 

 

Ausschuss

 

 

 

 

Ausschuss

 

 

 

 

Ausschuss

 

 

 

 

Hauptausschuss

 

 

 

 

Gemeindevertretung

 

12.05.2005

 

 

Betreff:

Gewährleistung der Rechtssicherheit bei Auftragsvergaben

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung fordert den Bürgermeister dazu auf in Zukunft den Ausschüssen und der Gemeindevertretung nur noch Vorlagen zum Beschluß vorzulegen, deren Konformität mit geltendem Recht sichergestellt worden ist.

 

 

 

 

 

Ausgeschlossen nach § 28 GO:

 

Gemeindevertreter

 

Beratungsergebnis:

 

Gremium:

 

Sitzung am:

 

 

einstimmig

Stimmenmehrheit

JA

NEIN

Enthaltung

lt. Beschluß

abw. Beschluß

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leiter der Sitzung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeister

Bürgermeister

Fachbereichsleiter

 

(Endunterschrift)

 

 

 

 

 

 

Antragseinreicher

 


 

Finanzielle Auswirkungen

 

    ja

 

    nein

 

 

Veranschlagung:

 

 

    VwH:

 

    VmH:

€:

 

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

Problembeschreibung / Begründung:

 

 

Der Bürgermeister hat dem Hauptausschuss am 21.03.2005 eine Auftragsvergabe an das Architekturbüro Kuhn vorgelegt, die Bezug nahm auf einen Rahmenvertrag mit diesem Architekturbüro. Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit dieser Auftragsvergabe, insbesondere wegen der die Ausschreibungsgrenze von 200000 Euro übersteigenden Auftragssumme wurden vom Bürgermeister so beantwortet, daß er keine Unzulässigkeit erkennen könne.

 

Auf der Hauptausschusssitzung am 25.04.2005 erklärte der Bürgermeister, er habe wegen rechtlicher Bedenken den Rahmenvertrag mit dem Büro Kuhn aufgelöst und den beschlossenen Auftrag nicht ausgelöst. Ein Konflikt mit EU-Vergaberecht sei gegeben. Er habe sich im Irrtum befunden, was die Rechtskonformität des Rahmenvertrags betreffe.

 

Die ausgebliebene rechtliche Prüfung des Rahmenvertrages sowohl zum Zeitpunkt seines Abschlusses als auch zum Zeitpunkt der diversen Auftragsvergaben an das Büro Kuhn haben die Gemeinde in die Situation gebracht, daß nicht rechtskonforme Beschlüsse gefasst wurden. Dies ist für die beteiligten Gemeindevertreter eine unangenehme und nicht zumutbare Situation.

 

Ob der Gemeinde materielle Schäden entstanden sind, bleibt abzuwarten. Zu befürchten ist, daß durch die jetzt notwendige Beauftragung eines anderen Architekten die Sanierung der Eigenherdschule verzögert wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fortsetzung Ergänzungsblatt Nr.